Alphabetisches Verzeichniß
der
verbotenen Druckschriften und Vereine.
A. Druchschriften.
1. Im engeren Sinne.
Die Druckschriften sind nach den Anfangsworten des Titels,
der Ueberschrift oder Anrede, beziehungsweise in Ermangelung
derselben nach den Anfangsworten des Textes geordnet. Die
Stellung des bestimmten und unbestimmten Artikels ist nicht
verändert, daher z. B. „Der Rebell“ nicht unter „R“, sondern
unter „D“ zu suchen.
Zeder Druckschrift ist die Zezeichnung der Behäörde, welche
das Derbot erlassen hat, das Datum der Derbotsverfügung,
sowie Tummer und Jahrgang des ZReichsanzeigers (R.-A.),
durch welche letztere bekannt gemacht worden, hinzugefügt.
Abendblatt für Crimmitschau und Umgegend. Nr. 1 vom 10.
11. 80 und das fernere Erscheinen der periodischen Druckschrift.
Kgl. Kreishauptmannschaft zu Zwickau. 15. 11. 80.
R.-A. 271 80.
A. Eichhoff's deutscher Arbeiter-Kalender auf das Gemeinjahr
1869. Verlag von Albert Eichhoff in Berlin. Kgl. Polizei-Präsidium
zu Berlin. 17. 12. 78. R.-A. 299 78.