16 A. Ges., betr. die Verfassung des Deutschen Meiches.
für Elsaß-Lothringen folgende, mit dem Tage ihrer Ver-
kündung in Kraft tretende Bestimmungen:
Für den Fall eines Krieges oder im Falle eines un-
mittelbar drohenden feindlichen Angriffs kann jeder
mindestens in der Dienststellung eines Stabsoffiziers be-
findliche oberste Militärbefehlshaber zum Zwecke der Ver-
teidigung in dem ihm unterstellten Orte oder Landesteile
vorläufig, bis zu der unverzüglich einzuholen-
den Entscheidung des Kaisers über die Verhängung
des Kriegszustandes, die Ausübung der vollziehenden
Gewalt übernehmen.“ Eine von der hier vertretenen
zum Teil abweichenden Auffassung nimmt scheinbar die
preußische Dienstvorschrift über den Waffengebrauch usw.
von 1914 ein. Aber wohl nur scheinbar. Schon oben
(III d 2 6 1) ist gezeigt worden, daß in ihr das prin-
zipielle Fortbestehen der landesherrlichen Befugnis zur
Verhängung des Ausnahmezustandes ausdrückliche An-
erkennung gefunden hat. Wenn Ziff. 1 des Abschnittes III
bestimmt:
„Der Kriegszustand kann gemäß Art. 68 der Ver-
fassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 nur
von Seiner Majestät dem Kaiser im gesamten Bundes-
gebiet oder in Teilen desselben — mit Ausnahme des
Königreichs Bayern — erklärt werden, wenn im Bundes-
gebiet die öffentliche Sicherheit bedroht ist
a) durch einen feindlichen Angriff,
b) durch einen Aufruhr“,
6 hat die Vorschrift zunächst, wie wir oben gesehen, dem
eichskriegszustand bei Aufruhr nach Ziff. 2 nur sut-
sidiäre, d. h. Bedeutung nur für den Fall beigelegt,
daß die „Bestimmungen der Verfassung oder Gesetzgebung
des betreffenden Bundesstaates über den Ausnahme-
zustand nicht für ausreichend erachtet werden“ (man wird
ergänzen müssen: oder wo solche überhaupt fehlen, s. unter
Der hier zugrunde liegende Gedanke ist der:
Minima non curat imperator! Nur dort (wie bei Be-
drohung von außen) eichs kriegszustand, wo, über
den einzelnen Bundesstaat hinausgreifend, oder diese ernst-
lich bedrohende Ereignisse in Betracht kommen, vor allem
aber, wo das Reichsinteresse auf dem Spiele steht.