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englischen und östreichischen sehr wohl empfunden. 1) Auch in seinen
Ländern gab es sehr reiche Herren und Edelleute; aber gerade die
Söhne der ersten Familien traten nicht in das Heer.)
Friedrich wies dem Adel eine audere Domaine an, das Privilegium
des Ehrgefühls. Als den Grund, weshalb er nur adlige
Offiziere wolle, gibt er an, daß im Allgemeinen nur der Adel
Ehrgefühl habe. Man kann nicht leugnen, sagt er, ) daß zuweilen,
aber selten, man auch bei Leuten ohne Geburt Verdienst
und Talente antrifft; jedoch ist das selten. Wenn es sich also
findet, so thut man wohl daran sie zu nutzen. Im Allgemeinen
jedoch bleibt dem Adel kein Hülfsmittel als sich durch den Degen
auszuzeichnen. Wenn ein Adliger seine Ehre verliert: so bleibt
ihm selbst im väterlichen Hause keine Zuflucht, während ein Bürgerlicher,
nachdem er schändliche Niederträchtigkeiten begangen, ohne
Erröthen das Geschäft seines Vaters aufnimmt und sich dann
nicht mehr für entehrt hält.
Wir haben bei dieser Ansicht des Königs billig den allgemeinen
Knechtssinn jener Zeit in Anschlag zu bringen. Nur muß
man diesem Knechtssinne nicht mehr Gewicht und Bedeutung beilegen,
als derselbe wirklich hat. Und vor allen Dingen ist wichtig
und wesentlich, daß die Ansichten des Königs und die daraus entspringenden
Maßregeln nicht dazu dienten den Sinn der Menschen
zu erheben, und in Wahrheit dazu auch wohl nicht dienen
sollten.
Indem Friedrich das Heer die feste Stütze des preußischen
Staates nennt, konnte er der Natur der Sache nach damit nur
die Osffiziere d. h. den niederen Adel meinen, aus welchem er jene
rekrutirte. Er that, was er vermochte, um nach seiner Ansicht
diesen Adel zu heben und zu kräftigen. Derselbe war ein für
allemal frei von aller direkten Steuer, und fühlte sich dadurch
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1) Oeuv. IX 121. — 2) Oeuv. II. 120. — 3) Oeuv. VII. 95.