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Frieden noch zu thätlichem Eingreifen der deutschen Armee,
um die neue französische Regierung zu unterstützen. Die
Kronprinzessin reiste am 18. Mai ab. Der Kronprinz ver-
legte am selben Tage sein Hauptquartier von Compiegne
wieder nach Margench; er schloß im Interesse der fran-
zösischen Regierungstruppen Paris gegen Norden und Osten
fest ab und hemmte, als am 26. Mai Mac Mahon in
Paris eindrang, das Entfliehen der geschlagenen Haufen.
Deutlich konnte der Kronprinz von den Höhen von Montmagny
den Kampf um den Montmartre beobachten, deutlich von
Margency aus den Brand der Tuilerien wahrnehmen. Erst
am 28. Mai waren die Kämpfe zu Gunsten der Regierung
entschieden, und an diesem Pfingstsonntage empfing Kronprinz
Albert ein Danktelegramm des Marschalls Mac Mahon.
Welche Fügung!
Nachdem am 7. Juni Kaiser Wilhelm den Kronprinzen
von Sachsen von dem Oberkommando der III. Armee ent-
bunden hatte, trat dieser nach herzlichem Abschied von den
Offizieren seines Stabes, namentlich von dem General von
Schlotheim, am 9. Juni die Rückreise nach Dresden an, von
wo aus er sich mit Prinz Georg, beide begleitet von ihren
Gemahlinnen, nach Berlin zum Truppeneinzug am 16. Juni
begab. Bei dieser Gelegenheit erhielt er vom Kaiser, der
das deutsche Heer in vier Armeeinspektionen geteilt hatte,
die I. Armeeinspektion, zu der das I., V. und VI. Armeekorps,
d. h. die an der Ostgrenze stehenden Streitkräfte in Preußen,
Posen und Schlesien gehörten.
Am 26. Juni begann der Rücktransport der Truppen
des XII. Armeekorps mit Ausnahme der zu Okkupations-
zwecken zurückbleibenden 24. Division, und war am 11. Juli
vollendet. An diesem Tage fand der allen Teilnehmern,
Kriegern wie Zuschauern unvergeßlich bleibende Einzug der
Truppen von dem Terrain des Großen Gartens und des
böhmischen Bahnhofs durch die Prager Straße nach der
Neustadt zu statt. Ehe er aber begann, überreichte König
Johann dem ruhmgekrönten Sohne ein vom 11. Juli aus
Ems datiertes kaiserliches Handschreiben, in dem er den
Kronprinzen von Sachsen unter rühmender Anerkennung
seiner Verdienste zum Generalfeldmarschall ernannte, und