Full text: König Albert von Sachsen. Ein Lebensbild.

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stimmte Verfassungsexemplar schrieb. — — Auch der Armee 
gab durch Tagesbefehl vom 5. November 1873 der neue 
König von dem Ableben ihres bisherigen Kriegsherrn offiziell 
Kenntnis. Sie hatte ihrem nunmehrigen König schon am 29. und 
30. Oktober den Eid der Treue geleistet. Mit der Thron- 
besteigung legte König Albert die Inhaberstellen, die er in 
der Armee als Chef bekleidete, nieder; trat dagegen in die 
vom bisherigen Könige innegehabten Stellen in der sächsischen 
und österreichischen ein, blieb jedoch Chef des preußischen 
10. Dragonerregiments und des russischen 4. Kaporschen 
Infanterieregiments. Das Amt eines Generalinspekteurs 
legte er in die Hände des Kaisers zurück, indem er zugleich 
seine Bereitwilligkeit aussprach, bei einer zukünftigen Mobil- 
machung das Kommando über eine Armee übernehmen zu 
wollen. An seine Stelle setzte dann als Kommandierenden 
des XII. Armeekorps der Kaiser den Prinzen Georg, dessen 
militärische Schulung sich unter den Augen des Bruders 
in Osterreich wie in Frankreich von Freund wie Feind 
gleichermaßen anerkannt entwickelt hatte. Zu jener vom 
Könige versprochenen Übernahme eines Armeekommandos 
mögen zwei Worte hier Platz finden. Das eine stammt aus 
dem Munde unseres erhabenen Königs selbst, als er Ende 
August 1872, also noch als Kronprinz, das VI. Armeekorps 
inspiziert hatte und zu Ohlau auf den Toast des Generals 
von Tümpling antwortete: „Sollte der Kaiser jemals wieder zur 
Verteidigung Deutschlands rufen, so würde ich mich wahrhaft 
freuen, dieses Armeekorps mit befehligen zu können. Ein 
zweites Beaumont wäre mir dann sicher!“ — Das 
andere Wort stammt aber aus dem Munde des Fürsten 
Bismarck, der sich gelegentlich der 800 jährigen Wettinfeier 
folgendermaßen äußerte: „Das leuchtende Muster der Selbst- 
losigkeit der Bundesfürsten ist König Albert von Sachsen, 
der glorreiche Führer deutscher Heere, vielleicht der künf- 
tige Oberbefehlshaber der deutschen Streitkräfte, 
wenn das Reich seine Existenz nach Osten und Westen 
verteidigen muß.“ — — 
Das friedliche Wirken eines konstitutionellen Königs 
verbirgt sich in der still schaffenden, den Lärm öffentlichen 
Beifalls oder Tadels gleichmäßig verabscheuenden Vorarbeit
	        
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