Full text: König Albert von Sachsen. Ein Lebensbild.

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die nachahmenswerten Verfassungszustände in Weimar, Würt- 
temberg usw. hingewiesen und eine gleichmäßige Verteilung 
der Lasten empfohlen wurde. In ähnlichem Sinne äußerte 
sich etwas später, wenn auch in viel schärferem Tone, ein 
anderer angesehener Grundherr, Otto von Watzdorf: Teilung 
der Gewalten, Zweikammersystem, Ministerverantwortlichkeit 
waren das Thema seiner Schrift, die zwar von der Zensur 
verboten wurde, aber eben darum große Verbreitung fand. 
Es ist bezeichnend, daß gerade Standesherren es waren, die 
auf die Unhaltbarkeit der bestehenden Zustände hinwiesen. 
Selbst der Landtag von 1830 betonte die Forderungen 
einer neuen Zeit. Somit fand das Beispiel Frankreichs 
vorbereiteten Boden. 
Schon die Jubelfeier der Augsburger Konfession am 
25. Juni 1830 hatte wegen der behördlichen Hinderungs- 
versuche namentlich in Leipzig zu bedauerlichen Unruhen ge- 
führt. Solche brachen dann infolge der Nachrichten aus 
Frankreich in Leipzig und Dresden von neuem aus, mehr 
auf Grund lokaler Beschwerden, als aus allgemein politischen 
Gesichtspunkten. Es war das Verdienst der Prinzen Friedrich 
August und Johann und des sich gegen die Kabinettsregierung 
des vorerwähnten Grafen Einsiedel auflehnenden Geheimerat- 
kollegiums einerseits und des einsichtigen ordnungsliebenden 
besseren Teiles der sächsischen Bevölkerung, insbesondere der 
Bürgerschaft der beiden Hauptstädte des Landes andererseits, 
daß diese Bewegung in das richtige Bett geleitet und zu 
einem segensvollen Abschluß ohne nennenswerte Kämpfe ge- 
bracht wurde. Im vollen Umfange bewahrheitete sich das 
schöne Wort des Prinzen Friedrich August: „Vertrauen er- 
weckt wieder Vertrauen, darum bitte ich, vertrauen Sie auch 
mir. Ich glaube es zu verdienen, mein Inneres sagt es 
mir!“ Zum Mitregenten vom alten Könige ernannt, während 
Prinz Johann das Kommando über sämtliche Kommunal= 
garden des Landes übernahm, sorgte er unbeirrt durch revo- 
lutionäre Erhebungen Irregeleiteter, wie z. B. die des 
17. April 1831 zu Dresden, daß die auf den 1. März 1831 
nach Dresden berufenen alten Landstände an die Ausarbeitung 
einer Verfassung gingen, wie sie sächsischen Verhältnissen ent- 
sprach. Am 4. September 1831 fanden sich zum letztenmal
	        
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