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die nachahmenswerten Verfassungszustände in Weimar, Würt-
temberg usw. hingewiesen und eine gleichmäßige Verteilung
der Lasten empfohlen wurde. In ähnlichem Sinne äußerte
sich etwas später, wenn auch in viel schärferem Tone, ein
anderer angesehener Grundherr, Otto von Watzdorf: Teilung
der Gewalten, Zweikammersystem, Ministerverantwortlichkeit
waren das Thema seiner Schrift, die zwar von der Zensur
verboten wurde, aber eben darum große Verbreitung fand.
Es ist bezeichnend, daß gerade Standesherren es waren, die
auf die Unhaltbarkeit der bestehenden Zustände hinwiesen.
Selbst der Landtag von 1830 betonte die Forderungen
einer neuen Zeit. Somit fand das Beispiel Frankreichs
vorbereiteten Boden.
Schon die Jubelfeier der Augsburger Konfession am
25. Juni 1830 hatte wegen der behördlichen Hinderungs-
versuche namentlich in Leipzig zu bedauerlichen Unruhen ge-
führt. Solche brachen dann infolge der Nachrichten aus
Frankreich in Leipzig und Dresden von neuem aus, mehr
auf Grund lokaler Beschwerden, als aus allgemein politischen
Gesichtspunkten. Es war das Verdienst der Prinzen Friedrich
August und Johann und des sich gegen die Kabinettsregierung
des vorerwähnten Grafen Einsiedel auflehnenden Geheimerat-
kollegiums einerseits und des einsichtigen ordnungsliebenden
besseren Teiles der sächsischen Bevölkerung, insbesondere der
Bürgerschaft der beiden Hauptstädte des Landes andererseits,
daß diese Bewegung in das richtige Bett geleitet und zu
einem segensvollen Abschluß ohne nennenswerte Kämpfe ge-
bracht wurde. Im vollen Umfange bewahrheitete sich das
schöne Wort des Prinzen Friedrich August: „Vertrauen er-
weckt wieder Vertrauen, darum bitte ich, vertrauen Sie auch
mir. Ich glaube es zu verdienen, mein Inneres sagt es
mir!“ Zum Mitregenten vom alten Könige ernannt, während
Prinz Johann das Kommando über sämtliche Kommunal=
garden des Landes übernahm, sorgte er unbeirrt durch revo-
lutionäre Erhebungen Irregeleiteter, wie z. B. die des
17. April 1831 zu Dresden, daß die auf den 1. März 1831
nach Dresden berufenen alten Landstände an die Ausarbeitung
einer Verfassung gingen, wie sie sächsischen Verhältnissen ent-
sprach. Am 4. September 1831 fanden sich zum letztenmal