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für die gesetzgebende Vertretung des Landes, das Wirken
des Reichsfürsten in der sorgsamen und selbstlosen Durch-
führung der von der Reichsvertretung geschaffenen Gesetze. —
Nach seinem Regierungsantritte übernahm der König den Vorsitz
im Gesamtministerium. Unter den ihm zur Seite stehenden
Ministern nahm lange Jahre eine hecvorragende Stellung
ein Georg Friedrich Alexander von Fabrice, der schon
öfter genannt worden ist, ein durch und durch vornehmer
Charakter von hervorragender Einsicht, großer Arbeitskraft
und feinstem Takte, derselbe den wir in Schleswig-Holstein,
dann als Generalstabschef des Kronprinzen und schließlich
als Kriegsminister kennen gelernt haben. Ende 1870 wurde
er auf Befehl des Königs von Preußen nach Versailles be-
rufen, um die Verwaltung der nördlichen Departements zu
leiten. Während des Waffenstillstandes war er — ein Beweis
für das in ihn an allerhöchster Stelle gesetzte Vertrauen —
Vertreter des Reichskanzlers in Frankreich. Nach seiner
Rückkehr 1873 zum General der Kavallerie befördert, über-
nahm er 1876 nach dem Tode von Friesens den Vorsitz im
Staatsministerium und 1882 auch das Portefeuille des Aus-
wärtigen. Mit der Anerkennung seines Königs ging Hand
in Hand diejenige Preußens, mit dem er 1866 vor allen
andern, während von Beust noch intrigierte, eine offene und
ehrliche Verständigung angebahnt hatte. Die höchsten säch-
sischen und preußischen Orden waren ihm verliehen, gelegent-
lich seines 50 jährigen Dienstjubiläums erhob ihn König
Albert in den Grafenstand. Als er am 25. März 1891
im 73. Lebensjahre (geb. 23. Mai 1819) starb, war sein
Tod ebensowohl für das Land als für das Herz seines
Königs ein tief schmerzlicher, unersetzbarer Verlust.
Nach den verschiedensten Richtungen hin hat sich unser
Vaterland in den 25 Jahren der Regierung unsers Königs
Albert in immer aufsteigender Linie entwickelt und den alten
Ruhm bewahrt, eines der bestverwalteten Länder im deutschen
Reich zu sein. Das aufmerksame Verständnis der Regierung
für die Bedürfnisse des sächsischen Volkes findet bereitwilliges
Entgegenkommen in der Arbeit der Kammern, in die zwar
auch schon die ordnungsfeindlichen Elemente eingedrungen
sind, doch ist durch rechtzeitige Gesetzgebung ihrem höerhand-