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Grunde liegende Selbsterklärungssystem neuerdings auch von
Preußen nachgeahmt worden ist. Schon die Finanzperiode
1884/85 schloß mit einem Überschuß von 17 Millionen ab, so-
daß die Regierung die Zurückgabe von 2 Pf. Grundsteuer für die
Einheit an die Gemeinden zur Bestreitung ihrer hochgestiegenen
Schulausgaben in Vorschlag bringen und auch noch ansehnliche
außerordentliche Aufwendungen aus den laufenden Einnahmen
bestreiten konnte. Auch konnte vom 1. Januar 1886 an das
lästige Brücken= und Chausseegeld aufgehoben werden.
Seit der Zeit, da in der Nähe von Freiberg die
ersten Silberanbrüche in den Tagen Ottos des Reichen vor
über 700 Jahren erfolgt waren, war der Bergbau in stetigem
Wachsen und Entwickeln gewesen, nicht nur in Freiberg,
sondern auch auf dem Gebirge. Aber in Freiberg war man
am tiefsten in das Erdinnere gedrungen und darum umso-
mehr den eindringenden Gewässern ausgesetzt gewesen. Deren
Beseitigung wurde in diesem Jahrhundert mit den gewöhn-
lichen Mitteln zu schwer; ja die Gruben von Halsbrücke
ersoffen völlig. Da kam man auf den großartigen Gedanken,
alle die überschüssigen Gewässer durch einen ungeheuren
unterirdischen Kanal abzuleiten. Seit 1840 hatte man an
einem solchen gearbeitet, im März 1877 war er fertiggestellt;
er mündet bei dem Dorfe Rotschönberg, von dem er den
Namen Rotschönberger Stollen hat, oberhalb Meißens in die
Triebisch. Im übrigen wurden 1886 die bedeutendsten
Freiberger Erzgruben, soweit sie noch in Privatbesitz waren,
mit Genehmigung des Landtags auf den Staat übernommen.
Die neue Zeit, die mit der Begründung des neuen
Reiches angebrochen war, hatte schon 1871 mehrere tief-
eingreifende Verwaltungs-Gesetze noch unter König Johann
entstehen lassen: neue Gemeindeordnungen für Stadt und
Land, Gesetze über Behördenorganisation und Bezirksver-
tretung, die größtenteils im Sinne erhöhter, ausgedehnter
Selbstverwaltung abgefaßt waren. Diese Neuorganisation
trat im ersten Regierungsjahre König Alberts in Kraft. Die
bisherigen vier Kreisdirektionen, nach den neuen Prinzipien
umgestaltet, erhielten nun den Namen Kreishauptmannschaften;
die Zahl der Amtshauptmannschaften wurde auf 25 erhöht,
größeren, mittleren und kleinen Städten der Rahmen ihrer