Full text: König Albert von Sachsen. Ein Lebensbild.

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Grunde liegende Selbsterklärungssystem neuerdings auch von 
Preußen nachgeahmt worden ist. Schon die Finanzperiode 
1884/85 schloß mit einem Überschuß von 17 Millionen ab, so- 
daß die Regierung die Zurückgabe von 2 Pf. Grundsteuer für die 
Einheit an die Gemeinden zur Bestreitung ihrer hochgestiegenen 
Schulausgaben in Vorschlag bringen und auch noch ansehnliche 
außerordentliche Aufwendungen aus den laufenden Einnahmen 
bestreiten konnte. Auch konnte vom 1. Januar 1886 an das 
lästige Brücken= und Chausseegeld aufgehoben werden. 
Seit der Zeit, da in der Nähe von Freiberg die 
ersten Silberanbrüche in den Tagen Ottos des Reichen vor 
über 700 Jahren erfolgt waren, war der Bergbau in stetigem 
Wachsen und Entwickeln gewesen, nicht nur in Freiberg, 
sondern auch auf dem Gebirge. Aber in Freiberg war man 
am tiefsten in das Erdinnere gedrungen und darum umso- 
mehr den eindringenden Gewässern ausgesetzt gewesen. Deren 
Beseitigung wurde in diesem Jahrhundert mit den gewöhn- 
lichen Mitteln zu schwer; ja die Gruben von Halsbrücke 
ersoffen völlig. Da kam man auf den großartigen Gedanken, 
alle die überschüssigen Gewässer durch einen ungeheuren 
unterirdischen Kanal abzuleiten. Seit 1840 hatte man an 
einem solchen gearbeitet, im März 1877 war er fertiggestellt; 
er mündet bei dem Dorfe Rotschönberg, von dem er den 
Namen Rotschönberger Stollen hat, oberhalb Meißens in die 
Triebisch. Im übrigen wurden 1886 die bedeutendsten 
Freiberger Erzgruben, soweit sie noch in Privatbesitz waren, 
mit Genehmigung des Landtags auf den Staat übernommen. 
Die neue Zeit, die mit der Begründung des neuen 
Reiches angebrochen war, hatte schon 1871 mehrere tief- 
eingreifende Verwaltungs-Gesetze noch unter König Johann 
entstehen lassen: neue Gemeindeordnungen für Stadt und 
Land, Gesetze über Behördenorganisation und Bezirksver- 
tretung, die größtenteils im Sinne erhöhter, ausgedehnter 
Selbstverwaltung abgefaßt waren. Diese Neuorganisation 
trat im ersten Regierungsjahre König Alberts in Kraft. Die 
bisherigen vier Kreisdirektionen, nach den neuen Prinzipien 
umgestaltet, erhielten nun den Namen Kreishauptmannschaften; 
die Zahl der Amtshauptmannschaften wurde auf 25 erhöht, 
größeren, mittleren und kleinen Städten der Rahmen ihrer
	        
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