Full text: König Albert von Sachsen. Ein Lebensbild.

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die alten Stände vor den Stufen des Thrones ein, um aus 
der Hand des Königs Anton die Verfassungsurkunde, aus 
seinem Munde das Versprechen ihrer steten und treuen Be- 
obachtung zu empfangen. Unter Glockenklang und Kanonen- 
donner wurde die wichtige Urkunde nach der dankbaren Ent- 
gegennahme durch den Landtagsmarschall nach dem Landhause 
gebracht. Das war ein kostbares Geschenk, das dem 
jungen Prinzen auf den Lebensweg mitgegeben wurde. Denn 
ohne Mühe und Opfer wuchs er sich in den neuen Ver- 
fassungsstaat hinein, über dessen innerstes Wesen und Wirken 
ihm ebenso vom Vater als von seinem noch näher zu be- 
sprechenden Erzieher, dem ausgezeichneten Juristen von Langenn, 
die ausreichendsten und wertvollsten Belehrungen zu teil 
wurden. 
Ülber diese Verfassung hat sich König Johann folgender- 
maßen geäußert: „Viel und Herrliches haben weise Fürsten 
gethan, ohne an eine Verfassung gebunden zu sein. Dennoch 
ist eine auf geschichtlicher Grundlage und nicht auf leerer 
Theorie ruhende Verfassung eine große Wohlthat für ein 
Volk. Eine bestehende Verfassung muß, sie mag beschaffen 
sein, wie sie will, treu gehalten, aufrichtig ausgeführt und 
geachtet und die Mängel derselben, wenn deren wirklich vor- 
handen, nur auf verfassungsmäßigem Wege, nie durch Willkür 
abgeändert werden.“ Und in das Exemplar der Verfassungs- 
urkunde, das er einst seinem ältesten Sohne, unserem König 
Albert, gegeben hat, schrieb er die schönen Worte: „Halte 
sie fest gegen jedermann, denn ein Königlich Wort soll man 
nicht drehen noch deuteln.“ 
Aber noch ein weiteres Ereignis von außerordentlicher 
Tragweite, das ebenso wie die Verfassungsverleihung segens- 
reich gewirkt hat bis in unsere Tage, gehört der ersten 
Jugendzeit unseres jetzigen Königs an. Die hochherzige Ge- 
sinnung des Prinzregenten Friedrich August und die Einsicht 
und Klugheit der Männer, die unter dem vorgenannten 
Grafen Lindenau das neue sächsische Kabinet bildeten, 
brachten nach manchen Irrungen und Gegenströmungen am 
30. März 1833 den Anschluß Sachsens an den preußischen 
Zollberein zu wege, der sich dann im Laufe der Jahre zu 
einem allgemein deutschen mit Ausschluß Österreichs erweiterte
	        
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