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die alten Stände vor den Stufen des Thrones ein, um aus
der Hand des Königs Anton die Verfassungsurkunde, aus
seinem Munde das Versprechen ihrer steten und treuen Be-
obachtung zu empfangen. Unter Glockenklang und Kanonen-
donner wurde die wichtige Urkunde nach der dankbaren Ent-
gegennahme durch den Landtagsmarschall nach dem Landhause
gebracht. Das war ein kostbares Geschenk, das dem
jungen Prinzen auf den Lebensweg mitgegeben wurde. Denn
ohne Mühe und Opfer wuchs er sich in den neuen Ver-
fassungsstaat hinein, über dessen innerstes Wesen und Wirken
ihm ebenso vom Vater als von seinem noch näher zu be-
sprechenden Erzieher, dem ausgezeichneten Juristen von Langenn,
die ausreichendsten und wertvollsten Belehrungen zu teil
wurden.
Ülber diese Verfassung hat sich König Johann folgender-
maßen geäußert: „Viel und Herrliches haben weise Fürsten
gethan, ohne an eine Verfassung gebunden zu sein. Dennoch
ist eine auf geschichtlicher Grundlage und nicht auf leerer
Theorie ruhende Verfassung eine große Wohlthat für ein
Volk. Eine bestehende Verfassung muß, sie mag beschaffen
sein, wie sie will, treu gehalten, aufrichtig ausgeführt und
geachtet und die Mängel derselben, wenn deren wirklich vor-
handen, nur auf verfassungsmäßigem Wege, nie durch Willkür
abgeändert werden.“ Und in das Exemplar der Verfassungs-
urkunde, das er einst seinem ältesten Sohne, unserem König
Albert, gegeben hat, schrieb er die schönen Worte: „Halte
sie fest gegen jedermann, denn ein Königlich Wort soll man
nicht drehen noch deuteln.“
Aber noch ein weiteres Ereignis von außerordentlicher
Tragweite, das ebenso wie die Verfassungsverleihung segens-
reich gewirkt hat bis in unsere Tage, gehört der ersten
Jugendzeit unseres jetzigen Königs an. Die hochherzige Ge-
sinnung des Prinzregenten Friedrich August und die Einsicht
und Klugheit der Männer, die unter dem vorgenannten
Grafen Lindenau das neue sächsische Kabinet bildeten,
brachten nach manchen Irrungen und Gegenströmungen am
30. März 1833 den Anschluß Sachsens an den preußischen
Zollberein zu wege, der sich dann im Laufe der Jahre zu
einem allgemein deutschen mit Ausschluß Österreichs erweiterte