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die Sachen an, er fühlt das Schöne und Treffliche, welches
in Schriften niedergelegt ist und was sonst ihm zu Ohren
kommt. Zu zwei Dingen hat der Prinz ganz besonderen
Beruf, zum Militärwesen und zu den eigentlich politischen
Wissenschaften. So viel das Militärwesen betrifft, so hängt
er keineswegs bloß an der äußeren Pracht und Herrlichkeit,
sondern er ergreift auch den Kern der Sache. Der Dienst
gefällt ihm und seine Lieblingsstudien sind Schlachtbeschrei-
bungen, Kriegsgeschichte überhaupt, und noch ganz beson-
ders Lebensbeschreibungen großer Militärs. Dabei ist er
ganz unbefangen und ich habe es sehr oft gehört, wie er
alles andere von der militärischen Seite in dieser Beziehung
trennt. Soviel die politischen Wissenschaften betrifft, so
liebt er zwar nicht das abstrakte Philosophieren darüber,
ist auch dazu nicht angeleitet worden, wohl aber studiert er
gern die Geschichte und knüpft daran Betrachtungen, die
mich oft erfreut haben. Er hat, wenn er will, die Gabe,
viel Gelesenes kurz zusammenzufassen und es dem Hörer
vorzuführen. In den Grundlinien der Jurisprudenz ist der
Prinz ziemlich stark, wenn es darauf ankommt, ein Beispiel
oder einen Fall zu analysieren, weniger, wenn er die
Normen an sich wiedergeben soll.“ Die politisch-jristische
Ausbildung war also neben der militärischen schon zeitig
in ihren Grundzügen in den Bildungsgang des Prinzen
hereingezogen worden. Zu ihrer Erweiterung und Ver-
tiefung berief Prinz Johann auf den Rat des Dr. von
Langenn den Leipziger Professor der Jurisprudenz, Dr. Robert
Schneider nach Dresden, der am dortigen Appellations-
gericht eine Stellung als Rat annahm und später als
tüchtiger Justizminister sich ein ebensogutes Andenken bei
der Juristenwelt Sachsens, als bei seinem früheren Zögling
geschaffen hat. Er hatte die Freude, bei seinem Unter-
richte manche Eigenschaft vorhanden zu sehen, die bei dem
noch jugendlichen Alter des Prinzen sich erst mit zunehmenden
Jahren und konzentrierteren Studien voll entfalten konnte. War
der Vater Johann unbestritten als König unter den Juristen,
als Kenner der Theorie weithin, selbst über Deutschlands
Grenzen hinaus bekannt, so entwickelte sein Sohn eine, wie
es schon von Langenn erkannte, auch dem einzelnen Falle