Full text: König Albert von Sachsen. Ein Lebensbild.

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die Sachen an, er fühlt das Schöne und Treffliche, welches 
in Schriften niedergelegt ist und was sonst ihm zu Ohren 
kommt. Zu zwei Dingen hat der Prinz ganz besonderen 
Beruf, zum Militärwesen und zu den eigentlich politischen 
Wissenschaften. So viel das Militärwesen betrifft, so hängt 
er keineswegs bloß an der äußeren Pracht und Herrlichkeit, 
sondern er ergreift auch den Kern der Sache. Der Dienst 
gefällt ihm und seine Lieblingsstudien sind Schlachtbeschrei- 
bungen, Kriegsgeschichte überhaupt, und noch ganz beson- 
ders Lebensbeschreibungen großer Militärs. Dabei ist er 
ganz unbefangen und ich habe es sehr oft gehört, wie er 
alles andere von der militärischen Seite in dieser Beziehung 
trennt. Soviel die politischen Wissenschaften betrifft, so 
liebt er zwar nicht das abstrakte Philosophieren darüber, 
ist auch dazu nicht angeleitet worden, wohl aber studiert er 
gern die Geschichte und knüpft daran Betrachtungen, die 
mich oft erfreut haben. Er hat, wenn er will, die Gabe, 
viel Gelesenes kurz zusammenzufassen und es dem Hörer 
vorzuführen. In den Grundlinien der Jurisprudenz ist der 
Prinz ziemlich stark, wenn es darauf ankommt, ein Beispiel 
oder einen Fall zu analysieren, weniger, wenn er die 
Normen an sich wiedergeben soll.“ Die politisch-jristische 
Ausbildung war also neben der militärischen schon zeitig 
in ihren Grundzügen in den Bildungsgang des Prinzen 
hereingezogen worden. Zu ihrer Erweiterung und Ver- 
tiefung berief Prinz Johann auf den Rat des Dr. von 
Langenn den Leipziger Professor der Jurisprudenz, Dr. Robert 
Schneider nach Dresden, der am dortigen Appellations- 
gericht eine Stellung als Rat annahm und später als 
tüchtiger Justizminister sich ein ebensogutes Andenken bei 
der Juristenwelt Sachsens, als bei seinem früheren Zögling 
geschaffen hat. Er hatte die Freude, bei seinem Unter- 
richte manche Eigenschaft vorhanden zu sehen, die bei dem 
noch jugendlichen Alter des Prinzen sich erst mit zunehmenden 
Jahren und konzentrierteren Studien voll entfalten konnte. War 
der Vater Johann unbestritten als König unter den Juristen, 
als Kenner der Theorie weithin, selbst über Deutschlands 
Grenzen hinaus bekannt, so entwickelte sein Sohn eine, wie 
es schon von Langenn erkannte, auch dem einzelnen Falle 
 
	        
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