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entsprechende Verstandesschärfe und natürliche Rechtsklugheit,
die dem Dr. Schneider das einfache Urteil an die Hand
gab: „Der Prinz trifft stets den Nagel auf den Kopf!“,
ein Ausspruch, der durch keinen Geringeren als den König
Johann in späteren Jahren bestätigt worden ist, da
er sagte: „Ja, wenn ich das iudieium meines Albert
hätte!“
Doch war auch hier wieder zu bemerken, daß der
feine Sinn des Vaters für die dem modernen Staatsleben
zu Grunde liegenden allgemeinen Prinzipien es nicht zu-
ließen, daß die rechtliche und staatsmännische Ausbildung
nicht ihr Gegengewicht in der militärischen fand. Damals,
als Prinz Albert in das Heer eintrat, zählte dieses nur
zwei Infanteriebrigaden zu je zwei Linienregimentern, eine
Halbbrigade zu Fuß, das Schützenregiment, von dem zwei
Bataillone in Leipzig, eins in Wurzen standen, dann eine
Reiterbrigade von drei Regimentern, endlich ein Artilleriekorps,
bestehend aus dem Fußartillerie-Regiment, der reitenden
Artilleriebrigade, an deren Spitze der vorgenannte, unter-
dessen zum Oberstleutnant beförderte Homilius stand, und
dem Train, der dazumal noch taktisch mit der Artillerie,
nicht zu deren Vorteil, verbunden war. Im ganzen zählte
die Armee 13 000 Mann, 2000 Pferde und 24 Geschütze.
Durch das Gesetz über die Erfüllung der Militärpflicht
vom Jahre 1834 war trotz theoretischer Anerkennung der
allgemeinen Wehrpflicht doch die Stellvertretung mit einer
Einstandssumme von 200 Thalern eingeführt worden; wenn-
schon das krasse Söldnerwesen früherer Jahrhunderte damit
ausgeschlossen war, so entzogen sich doch von den Landes-
kindern gerade diejenigen dem Dienste unter den Fahnen,
die teils durch baares Vermögen, teils durch Vermögen ver-
mittelnde Bildung und soziale Stellung der Bäter für den
gemeinsamen Zweck der Heereserziehung und landsmannschaft-
licher Kameradschaft das beste Material abgegeben haben
würden. Entsprechend der Kleinheit der Armee war
das Avancement langsam, sodaß bei der Infanterie
der Hauptmann nicht vor dem Ende der dreißiger Jahre,
der Major selten vor dem fünfzigsten Lebensjahre zu er-
reichen war. Bezeichnend ist, daß damals die Offiziere