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gan gelegen, in die Hände des immer zum Nehmen bereiten Siegers
gesallen. Der Kaiser aber war unterdessen durch Kämpfe im Westen
beschäftigt; Gunzelin von Meißen, im geheimen Einverständnis mit
dem Polen, that, als ob ihn die Sache nichts anginge, und die
sächsischen Großen, deren Treue gegen das Reich auch nicht über allem
Zweifel erhaben war, vergeudeten ihre Kraft, statt sie gegen den gefähr-
lichen Gegner aus dem Osten zu gebrauchen, in nutzlosem und auf-
reibendem Austrag persönlicher Fehden. In einer solchen wurde der
Graf Dedi von Wettin von dem Markgrafen Werinher von der Nord-
mark 1009 zu Zörbig, wenige Stunden östlich der Stammburg Wettin,
erschlagen. Er war der Sohn des schon früher erwähnten Dietrich
aus dem Gaue Buzici, der von einigen gedeutet wird als Pausitz auf
dem linken Ufer der Mulde zwischen Nerchau und Wurzen; verheiratet
war Dedi oder Dedo an die ebenfalls schon früher als Stammmutter
der Markgrafen von Wettin genannte Thietberga, eine Tochter des
früheren Markgrafen Dietrich von der Nordmark. Eine andere Fehde
entbrannte, wahrscheinlich auf Anstiften des Polenherzogs, zwischen
Gunzelin von Meißen und Hermann, dem aus Bautzen vertriebenen
Markgrafen, um des letzteren Besitztum Strehlen an der Elbe. Da
das Gunzelin nicht nehmen konnte, berannte und verbrannte er Roch-
litz, das ja noch zum Allodialbesitze der Ekkihardiner gehörte. Dafür
nahm ihm Hermann eine an der Saale gelegene und wegen der darin
aufgehäuften Vorräte sehr wertvolle Burg und steckte sie nach Weg-
nehmen der Vorräte in Brand. Das geschah im selben Jahre, in dem
Dedo ermordet wurde. « .
Die Kunde von solchen Vorgängen rief König Heinrich her-
bei, dem der Zwist im Reiche noch nicht erlaubt hatte, sich in Rom
die Kaiserkrone zu holen, obwohl er schon einmal in Italien gewesen
war (1004). In Merseburg hielt er einen Hoftag ab und verhörte
die beiden streitenden Grasen, allerdings von vornherein aus seinem
Mißtrauen und seiner Abneigung gegen Gunzelin kein Hehl machend.
Dessen Beziehungen zum Polenherzog warf er ihm vor und es standen
Zeugen bereit, die das hochverräterische Verhältnis erhärten wollten.
Doch vermied es der König, selbst zu Gericht zu sitzen. Er überließ
Untersuchung und Entscheidung einem Fürstengericht und dieses erkannte
Gunzelin zwar für schuldig, empfahl ihn aber der „unsäglichen Milde“