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und vornehmlich der Druck der benachbarten sächsischen Großen dahin
gebracht. daß auch Hermann J. von Winzenburg sich auf die dem Kaiser
feindliche Partei schlug. Und als Adalgoz im Juni 1119 starb, kam
in Rüdiger von Veltheim auch kein Anhänger des Kaisers, sondern ein
anderer Verwandter Wiprechts in den Besitz des Magdeburger Erzstuhles.
Alles in allem standen die Sachen des Kaisers in Norddeutschland
schlecht, aber trotz aller Bemühungen Adalberts von Mainz und Lothars
von Sachsen war Heinrich noch lange kein überwundener Mann oder
ein abgethaner Gegner Man begann sich nach Ruhe zu sehnen auf
beiden Seiten. Unterdessen starb 1119 nach Abhaltung einer Synode
zu Vienne Papst Gelasius II.; sein Nachfolger wurde Calixt II.,
ein entschlossener Gegner des Kaisers, der sich jedoch als Papst, wohl
auch unter dem Drucke der gesamten Zeitlage, als politischerer Kopf
wie seine Vorgänger bewährte. Seine Gesandte an Heinrich trafen
diesen in Tribur, wo er sich mit zahlreichen Fürsten über die Her-
stellung des Friedens beriet. Weder der kirchliche, noch der weltliche
Friede kam gleich zu stande, da sich vorerst der Papst sowohl wie der
Sachsenherzog noch zeitwartend oder auch ablehnend verhielten. Als
jedoch im Januar 1120 Heinrich nach Goslar kam, ward er von den
Einwohnern herzlich bewillkommnet und die führenden Großen des
Sachsenlandes stellten sich ein, auch Lothar und Wiprecht von Groitsch.
Dann wurde im Oktober 1120 zu Quedlinburg auch die weimarische
Frage befriedigend gelöst und die Beschlüsse dam zu Würzburg 1121
bestätigt; darnach fielen die früheren Reichslehen an das Reich, die
Kirchengüter an die Kirche und die Allodien an die rechtmäßigen Erben.
Es war eine Lösung, wie sie vernunftgemäß war, und vernunftgemäß
war auch die Auseinandersetzung mit dem Papste Calixt, die im
September 1122 durch das sogenannte Wormser Konkordat zu stande
kam. Darnach verzichtete der Kaiser auf die einseitig kaiserliche Ein-
setzun der Bischöfe und Abte in Deutschland und Italien, aber deren
Wahl hatte in seiner persönlichen Gegenwart oder in der seines Be-
vollmächtigten stattzufinden. Ehe er den Erwählten in Deutschland
nicht mit dem Szepter, also dem Zeichen seiner weltlichen Gewalt
belehnt, konnte auch die Investitur mit Ring und Stab, den Symbolen
der geistlichen Herrschaft, nicht erfolgen. Somit war dem Kaiser die
für die deutschen Verhältnisse so nolwendige Bestätigung der welt-