Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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verfallen begann. Die Hauptursachen der Auflösung der alten Gau- 
verfassung waren die Teilung der Gaue unter mehrere Grafen, wenn 
sich die Bevölkerung hob oder der Herrscher mehr Getreuen einen 
Gefallen thun wollte, als Amtsbezirke vakant waren, umgekehrt dann 
die Vereinigung mehrerer Gaue aus den ungefähr entgegengesetzten 
Gründen, ferner vor allen Dingen die sogenannten, namentlich in der 
Ottonenzeit erfolgten Exemptionen und Immunitäten, worunter man 
die Befreiung von der gräflichen Gerichtsbarkeit und Verwaltung zu 
  
von Tribut in Naturalien. 
völlerung bringt dem Bischof Haustiere, Butter und Käse; die beiden knieenden 
Köpfen stehen die Namen der einzelnen Völkerschaften. 
verstehen hat, die namentlich an Bischöfe und Abte verliehen wurde, 
ferner der Umstand, daß ganze Grafschaften mit den in ihnen liegen- 
den Rechten an geistliche Stifter und an weltliche Große zu Lehen 
gingen, endlich die aus dem Grasschaftsverbande sich loslösende Ent- 
wickelung der Städte. Nimmt man dazu, daß die eigentliche Grund- 
lage der Gauverfassung, nämlich der ortschaftliche Verband der Gemein- 
freien, in den unterworfenen Gegenden zunächst fehlte und erst all- 
mählich durch Zuwanderung oder Entlassung aus dem Hörigkeitsver- 
hältnisse sich zu bilden begann, so wird es als naturgemäße Entwickelung 
erscheinen, wenn von Gaugrafen in Meißen nicht die Rede ist und 
deren Funktionen entweder von den Markgrafen oder von den durch
	        
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