Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

gemünztem, im wesentlichen aber doch in Naturalien entrichtet, in 
Getreide. namentlich Korn und Hafer, in Vieh, insbesondere Schweinen, 
Schafen, Hühnern und den Eiern der letzteren, in Honig, in Pelzen, in 
Gewändern, in Hanf, in Flachs, in Bier, in Meth. Man ermißt daraus, 
mit welcher Umständlichkeit ein großer fürstlicher Haushalt verbunden 
war, und daß das Wanderleben der fürstlichen Personen, ja auch des 
Kaisers, notwendig gemacht wurde durch die bei mangelnden Ver- 
kehrswegen gebotene Rücksicht auf die Verpflegung des Hofstaates. 
Anderseits betrachtete man den Besuch des Landesfürsten oder gar 
den Autenthalt des Kaisers in den dadurch betroffenen Gegenden 
keineswegs als eine große Freude. Denn die hohen Herrschaften, die 
der Geschäftsmann heute allenthalben gern begrüßt, ließen nicht etwa, 
um diesen Ausdruck anzuwenden, Geld sitzen, sondern sie verlangten 
vielmehr für sich und ihre Küche oft sehr drückende Leistungen; es hat 
dieser Umstand wesentlich dazu beigetragen, daß die Sachsen die häufigen 
Aufenthalte der salischen Kaiser, namentlich Heinrichs IV., als eine 
besondere Tyrannei ansahen. Zu den Naturalien, die die bäuerlichen 
Gegenden dem Markgrafen als Zoll für diesen oder für den Kaiser 
entrichteten, kamen dann noch die entweder in Geld oder einem Teil 
der Fracht zu entrichtenden Flußzölle für den Schiffahrtsverkehr, der 
sich doch schon unter den salischen Kaisern auf Elbe und Mulde recht 
befriedigend zu entwickeln begann. — Alle die genannten Natural- 
abgaben wurden ebensowohl von den Deutschen, als von den Slaven er- 
hoben, die nur selten aus ihren Sitzen vertrieben wurden, in der Regel aber 
zu den Eroberern in ein Lehnsverhältnis traten, wenn sie angesehenere 
Leute waren, oder auch, im andern Falle, in ein Hörigkeitsverhältnis 
herabgedrückt wurden. Doch gab es auch eine mit der Zeit wachsende 
Anzahl von slavischen Freibauern. Auch sie hatten für etwa zu Lehen 
genommene Landstriche nächst dem Kaiser den Markgrafen als ihren 
Lehnsherrn anzusehen und ihm kriegerische Dienste zu leisten; sie hießen 
dann Vethenici, ein Name, der durch das slavische vojnik, Krieger, zu 
erklären ist und auch germanisiert im Samländischen als witinc in 
derselben Bedeutung vorkommt. 
Mit der bald wachsenden Wichtigkeit des meißnischen Markgrafen 
machte sich ein kriegerischer Beamter notwendig, der dauernd in 
Meißen seinen Aufenthalt haben konnte: der Burggraf, dessen Würde,
	        
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