Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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das südliche Klima hinweg, dem so viele wackere Deutsche vor ihm 
erlegen waren und nach ihm erliegen sollten. Da außer ihm nur noch 
seine Schwester Hedwig nach dem uns bekannten sächsischen Rechte erb- 
berechtigt war, so fiel der ganze gisonische Besitz mit dem Ableben dieses 
letzten mänmlichen Erben an Ludwig. 
Damit ist jedoch einem schon aus der Meißnischen Geschichte be- 
kannten Ereignis vorgegriffen. Im Jahre 1123 starb Markgraf Hein- 
rich der Jüngere von Eilenburg. Wir wissen, daß über das Erbe so- 
fort der Streit entbrannte. Kaiser Heinrich V. verlieh die Hinterlassen- 
schaft an Wiprecht von Groitzsch, ohne daß dieser vermocht hätte, da 
festen Fuß zu fassen, wo ihn das Reichsoberhaupt installiert hatte. 
Andere geben die gleiche Belehnung Hermann I. von Winzenburg, den 
wieder andere Quellen nur mit thüringischen Würden ausgestattet an- 
geben. Jedensalls gelang es ihm ebensowenig, wie dem nach anderen 
Gewährsmännern zur Ubernahme der Würde berechtigten Wiprecht, 
sich in der Mark Meißen Geltung zu verschaffen, sondern mit Lothars 
von Sachsen Hilfe behauptete sich Konrad von Wettin. In diesem 
Kampfe, in dem Heinrich von Winzenburg natürlich auf seiten des 
Kaisers stand, hielt Graf Ludwig, wie die meisten thüringischen und 
sächsischen Fürsten, zu Lothar. Im gleichen Jahre zigte eder jüngere 
Bruder Heinrich, wie heimisch und mit den thüringischen Interessen 
verwachsen das Haus Ludwigs mit dem Barte geworden war. Erz- 
bischof Adalbert von Mainz unternahm es nänlich, wieder die unselige 
Zehntenfrage aufzurühren, die Thüringen schon in den Tagen Hein- 
richs IV. aufgeregt und dem Markgrafen Otto von Meißen aus dem 
Weimarischen Hause den Haß seiner Landsleute eingetragen hatte. Im 
Eichsfeld, in der Duderstädter Mark, ordnete er die Erhebung des 
Zehnten an und sandte seine Ministerialen, seine Beamten, mit der ent- 
sprechenden Truppenzahl hin, um nötigenfalls die Eintreibung der Ab- 
hgaben zu erzwingen. Wirklich kam es auch zwischen den Bischöflichen und 
den Duderstädter Bauern zu blutigem Begegnen, in dem freilich die 
letzteren den kürzeren zogen. Die Gefangenen und wessen man als 
eines Rädelsführers habhaft werden konnte, wurden entweder getötet 
oder in finstere Kerker geworfen. Die Nachricht hiervon verbreitete sich 
alsbald durch die thüringischen Gaue und rief eine große Erbitterung 
hervor. Auf dem schon früher oft bei ähnlichen Veranlassungen be- 
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