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das südliche Klima hinweg, dem so viele wackere Deutsche vor ihm
erlegen waren und nach ihm erliegen sollten. Da außer ihm nur noch
seine Schwester Hedwig nach dem uns bekannten sächsischen Rechte erb-
berechtigt war, so fiel der ganze gisonische Besitz mit dem Ableben dieses
letzten mänmlichen Erben an Ludwig.
Damit ist jedoch einem schon aus der Meißnischen Geschichte be-
kannten Ereignis vorgegriffen. Im Jahre 1123 starb Markgraf Hein-
rich der Jüngere von Eilenburg. Wir wissen, daß über das Erbe so-
fort der Streit entbrannte. Kaiser Heinrich V. verlieh die Hinterlassen-
schaft an Wiprecht von Groitzsch, ohne daß dieser vermocht hätte, da
festen Fuß zu fassen, wo ihn das Reichsoberhaupt installiert hatte.
Andere geben die gleiche Belehnung Hermann I. von Winzenburg, den
wieder andere Quellen nur mit thüringischen Würden ausgestattet an-
geben. Jedensalls gelang es ihm ebensowenig, wie dem nach anderen
Gewährsmännern zur Ubernahme der Würde berechtigten Wiprecht,
sich in der Mark Meißen Geltung zu verschaffen, sondern mit Lothars
von Sachsen Hilfe behauptete sich Konrad von Wettin. In diesem
Kampfe, in dem Heinrich von Winzenburg natürlich auf seiten des
Kaisers stand, hielt Graf Ludwig, wie die meisten thüringischen und
sächsischen Fürsten, zu Lothar. Im gleichen Jahre zigte eder jüngere
Bruder Heinrich, wie heimisch und mit den thüringischen Interessen
verwachsen das Haus Ludwigs mit dem Barte geworden war. Erz-
bischof Adalbert von Mainz unternahm es nänlich, wieder die unselige
Zehntenfrage aufzurühren, die Thüringen schon in den Tagen Hein-
richs IV. aufgeregt und dem Markgrafen Otto von Meißen aus dem
Weimarischen Hause den Haß seiner Landsleute eingetragen hatte. Im
Eichsfeld, in der Duderstädter Mark, ordnete er die Erhebung des
Zehnten an und sandte seine Ministerialen, seine Beamten, mit der ent-
sprechenden Truppenzahl hin, um nötigenfalls die Eintreibung der Ab-
hgaben zu erzwingen. Wirklich kam es auch zwischen den Bischöflichen und
den Duderstädter Bauern zu blutigem Begegnen, in dem freilich die
letzteren den kürzeren zogen. Die Gefangenen und wessen man als
eines Rädelsführers habhaft werden konnte, wurden entweder getötet
oder in finstere Kerker geworfen. Die Nachricht hiervon verbreitete sich
alsbald durch die thüringischen Gaue und rief eine große Erbitterung
hervor. Auf dem schon früher oft bei ähnlichen Veranlassungen be-
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