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also gegen Lothar und seine Bundesgenossen in Waffen stand. Doch
erfolgte dann eine Verständigung sowohl mit Lothar als mit den Brũ-
dern Ludwig und Heinrich, so daß er auch unter dem neuen Kaiser
die Landgrafenwürde beibehielt. Wohl aber mögen jene eine Gelegen-
heit herbeigewünscht haben, um an ihn zu kommen, und diese brachte
das Jahr 1130. Im Rate des Kaisers Lothar genoß vor allem
Burchard von Loccum, Graf von Friesland, dessen völliges Vertrauen.
Er war eigentlich ein Vasall Hermanns von Winzenburg, aber durch
die Gunst Lothars emporgestiegen, der ihm in Friesland jene Graf-
schaft übertng. Wegen eines Burgbaues geriet er nun mit dem Winzen-
burger in erbitterten Streit, und dieser ließ seinen widerspenstigen
Vasallen auf einem Kirchhof überfallen und erschlagen. Diesen Frevel
konnte der König nicht ungeahndet lassen. Dem Winzenburger wurde
der Prozeß gemacht, von dem zu Quedlinburg zusammengetretenen
Fürstengericht wurde er Pfingsten 1130 des Hochwverrats für schuldig
befunden, die Reichsacht über ihn verhängt und zugleich ihm alle seine
Güter und Würden abgesprochen. Zwar setzte Hermann der Voll-
streckung des Urteils hartnäckigen Widerstand entgegen, indem er sich
auf der festen Winzenburg einschloß; aber am letzten Tage des Jahrcs
1130 ergab er sich dem Könige, der ihn dann nach Blankenburg am
Harze in Haft bringen ließ. Die Winzenburg fiel an Hildesheim zurück,
von dessen Bistume sie ein Lehen war, die Landgrafschaft in Thüringen
aber kam an Ludwig und mit ihr die dort belegenen Besitzungen des
Winzenburgers. Und als nun um dieselbe Zeit, auch im Jahre 1130,
Heinrich Raspe durch Meuchelmord umkam — der Thäter und die
Ursache der That blieben unbekannt —, da fielen natürlich auch dessen
Güter an den überlebenden Bruder, der dadurch und durch die ihm
übertragene Würde eine hervorragende Stellung unter den Fürsten des
Reiches gewann. Heinrich ward in Reinhardsbrunn bestattet; Nach-
kommenschaft hatte er nicht hinterlassen. Von dem jungen, unter Lud-
wigs Mundschaft stehenden Gudensberger, Giso V., ist schon oben die
Rede gewesen, daß durch sein 1136 erfolgtes Ableben auch die hessischen
Besitzungen an Ludwig fielen. Hermann II. von Winzenburg aber kam
dann unter der Herrschaft Konrads III. nach Lothars Tode wieder frei
und erhielt wenigstens seine Besitzungen im Leingau, in der Nähe
Göttingens, zurück.