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sterialen, der sich Ubergriffe in das Meißner Kirchengut erlaubt haben
sollte und deswegen vom Bischof Martin von Meißen in den Bann
gethan worden war. Die Angelegenheit war auch schon vor dem
Papste Urban III. zu Verona zur Verhandlung gekommen; dort hatte
der Bischof die Gründe seines Verfahrens dargelegt und Burchard
Kitlitz seine Verteidigung vorgebracht, ohne vom Papste die Los-
sprechung vom Banne zu erlangen; übrigens soll er auch den Weg
der Täuschung nicht verschmäht haben. Im August 1187 versuchte
er nun sein Glück nochmals beim Kaiser, als dieser einen Hoftag zu
Worms abhielt, und hier ließ sich Bischof Martin durch die Vor-
stellungen des Kaisers und des Markgrasen von Meißen, die ihm
Genugthuung seitens Burchards zusagten, dazu bewegen, den Bam
aufzuheben. Offenbar muß die Angelegenheit für eine wichtige, wahr-
scheinlich in Ansehung des Streitobjektes, von allen Beteiligten gehalten
worden sein. Aber das ist es nicht, was uns an ihr interessiert. Es
war die Zeit, da Friedrich Barbarossa auf der Höhe seiner Macht
stand und das Papsttum infolgedessen anfing, schwierig zu werden, ja.
es würde wohl, wenn nicht die Kreuzzugsbewegung dazwischen ge-
kommen wäre, der Bruch erfolgt sein. Auch der deutsche Episcopat,
Erzbischof Philipp von Köln an der Spitze, begann die Übermacht des
stauffischen Kaisertums als lästig zu empfinden. Dacharakterisiert sich das
Eintreten des Meißners für Burchard als eine Art prinzipiellen Protestes
gegen die sich aufbäumende bischöfliche Gewalt, obgleich wir sonst sehen
werden, daß Otto ein frommer Sohn der Kirche war. Übrigens
erneute später Bischof Martin den Bann gegen Burchard. — Noch ein-
mal hatte dann Otto Gelegenheit, sich der kaiserlichen Gunst in einer
recht ernsten Familiensache zu erfreuen, doch gehört dies in die innere
Geschichte der Mark, die unter Otto ein Ereignis ersten Ranges zu ver-
zeichnen hat.
Es wurde soeben auf den frommen Sinn Ottos hingewiesen; er
sollte ihn reichlich gelohnt sehen. Nach Konrads Bestimmung sollte
die Vogtei des Klosters Petersberg ein Seniorat sein, d. h. das älteste
Mitglied der dort zum Erbbegräbnis berechtigten wettinischen Familie
sollte die Vogtei verwalten und die damit verbundenen reichen Ein-
künfte genießen. Diese Einrichtung mißfiel Hedwig, der Gemahlin des
Markgrafen Otto, der stolzen Tochter Albrechts des Bären, höchlich