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tückischen Krankheit am 8. oder 11. September 1227. Noch im selben
Jahre erteilte der Kaiser Friedrich dem unmündigen Sohne Ludwigs,
Hermann, wie schon einmal erwähnt wurde, die Eventualbelehnung
jür Meißen und die Lausitz, falls Heinrich vorzeitig sterben sollte. Aber
es konnte natürlich nicht der Unmündige der Vormund des Unmün-
digen und überdies Älteren sein. Die Vormundschaft wurde also in
die Hände des Herzogs Albrecht von Sachsen gelegt. Wir haben
keine eingehenderen urkundlichen Belege, in welcher Weise er seines
Amtes gewaltet hat. Jedenfalls sind diese Jahre seiner Vormundschaft
ohne wesentliche Störungen vergangen, da von solchen nirgends die
Rede ist.
Im Jahre 1234 machte sich der nunmehr 16jährige und mün-
dige Markgraf Heinrich auf den Weg nach Wien, wo er am 1. Mai
dieses Jahres seine Vermählung mit Konstantia, der ihm seit den
Kinderjahren Verlobten, feierte. Auf den Feldern der Stadelau beie
Wien wurden mit großem Prunke die Festlichkeiten ausgerichtet von
Konstantias Bruder, dem Herzoge Friedrich, denn der Vater Leopold
war schon 1230 gestorben. Die Könige von Ungarn und Böhmen,
der Erzbischof von Salzburg, die Bischöfe von Passau und von Bam-
berg, die Herzöge von Sachsen und Kärnten, der jugendliche Land-
graf von Thüringen werden uns als unter den zahlreichen Gästen
anwesend genannt.
Von einer merkvürdigen Störung des Festes weiß in einem
Briefe an den Böhmenkönig der Kanzler Friedrichs II., der Italiener
Petrus de Vineis, zu erzählen. Es sei nämlich der Bruder der Braut,
Herzog Friedrich der Streitbare, zu nächtlicher Stunde in das Braut-
gemach der Neuvermählten gedrungen und habe dort so lange ge-
poltert und sich überflüssig gemacht, bis sie auf die bedungene Aus-
steuer verzichtet hätten. So romantisch die Geschichte klingt, so wenig
kann man darüber klar werden, weil ja Konstanzens Aussteuer, wie
wir früher erfuhren, schon feststand und die seiner Zeit an Leopold
verpfändeten Besitzungen thatsächlich in Heinrichs Händen sich befanden.
— Im Jahre nach dieser Vermählung wohnte Heinrich als selbst-
ständiger Landesfürst dem großen Reichstage bei, den Friedrich II.
zu Mainz abhielt, und den die Zeitgenossen ebenso wegen des großen
dabei entwickelten kaiserlichen Glanzes, als wegen der Wichtigkeit der