Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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dort gegebenen Gesetze im Gedächtnisse behielten. Denn vor allem 
wurde ein allgemeines Landfriedensgesetz erlassen, und zwar, ebenso 
wie die anderen dort gefaßten Bestimmungen, sowohl in lateinischer, 
als auch, zum erstenmale, in deutscher Sprache. 
  
Siegel Kaiser Friedrichs I. 
Umschrift: T FRIDERICVS DI GRA ROMANOR REK Er SEP AVOVS: 
Des Kaisers Gewand ist auf Brust und Armeln reich mit dem kaiserlichen Adler 
gemustert. Die Krone ist wohl die deutsche Königskrone, zwei Perlenschnüre hängen 
am Hinterkopf herab. In der Rechten hält er ein Kreuzszepter, in der Linken den 
Reichsapfel 
In Mainz lernte der junge Meißner Markgraf den Ordens- 
meister der Deutschherrenritter, Hermann von Salza, kennen, den 1226 
Kaiser Friedrich II. zur Eroberung des heidnischen Preußens bevoll- 
mächtigt hatte, mit der Bestimmung, daß die in jenen Gegenden er- 
oberten Länderstrecken unabhängiges, nicht zu Lehen gehendes Ordens- 
land sein und Hermann als deren Beherrscher die Rechte eines Reichs- 
Sturmhoefel, Eeschichte der süchsischen Lande 20
	        
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