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Gegenkönige. Heinrich von Meißen beteiligte sich, wie schou erwähnt
wurde, gleich den meisten anderen größeren Territorialfürsten, nicht an der
Wahl; es sind in einer Urkunde vom 25. Mai, die zu Hochheim aus-
gestellt wurde, als Zeugen zwar sein Bruder Bischof Dietrich von Naum-
burg, sein Halbbruder und sein Stiefbruder aufgeführt, aber nicht er
selbst. Es gab also nach dieser Seite hin viel zu sorgen, aber
ebensoviel auch nach einer anderen. Herzog Friedrich von Öster-
reich, sein Schwager, starb nämlich im selben Jahre 1246, ohne
männliche Erben zu hinterlassen, an den Folgen einer Wunde, die er
an der Leitha in einem gegen die Ungarn gelieferten Treffen erhalten
hatte. Kaiser Friedrich II. zog das auf diese Weise erledigte Lehen
zwar sofort für die Krone ein, aber nur auf dem Papiere. Denn es
fehlte ihm, dem Vielbeschäftigten, die Zeit, um seinen Ansprüchen mit
Waffengewalt Nachdruck zu geben. Der Papst aber that alles Mög-
liche, um den Anfall an das stauffische Haus zu hindern. Die öster-
reichischen Stände befanden sich bei dem so rasch eingetretenen Todes-
falle ihres Herzogs für den Augenblick in Verlegenheit. Zunächst,
wenn auch ohne Erfolg, erhob eine Tochter des Verstorbenen, Gertrud,
Ansprüche an die Herrschaft, sie war an den Markgrafen Hermann von
Baden verheiratet; dessen Tod drängte sie aus der Reihe der Be-
werber, da sie nun ihren Ansprüchen keinen Nachdruck geben konnte.
Offenbar aber waren Albrechts Kinder am nächsten verwandt, und
darum sandten die österreichischen Stände eine Gesandtschaft an Heinrich,
den sie um Überlassung eines seiner Söhne, Albrecht oder Dietrich,
baten. Allein der böhmische König Wenzeslav hielt die Gesandtschaft
auf und wußte sie für seinen Sohn Ottokar zu gewinnen, der dann
thatsächlich 1251 in den Besitz von Österreich gelangte. Ottokar
heiratete Margarethe, eine Schwester von Konstanze, um so noch
eine Art Erbrecht zu erwerben. Er wurde auf diese Weise doppelt
Heinrichs Schwager, denn nach Konstanzens Tode heiratete Heinrich
eine Tochter des Böhmenkönigs Wenzeslav. Da Heinrich die Aus-
sichten auf das durch Böhmen von Meißen getrennte Ssterreich bei
allen rechtlichen Begründungen doch zweifelhaft erscheinen mußten, so“
ließ er sich schließlich zur Aufgabe seiner Ansprüche bewegen und
nahm als Schadenersatz die Herrschaften Sayda und Purschenstein
vom Böhmen an.