Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

  
Siegel Heinrichs des Erlauchten, 
welches er von 1250 an führte. 
Umschrift: SIGILLVN HEINRICIL DEI GORAGCLA NISNENSTS CRIENTALTLS 
MABRCHIONIS THVRINGORVN LANTGRAVH SANONVN COMIIIS 
Dies Siegel ist heraldisch wichtig, da nunmehr seit dem Anfall Thüringens an die 
Wettiner der Löwe im Schild des Siegels an die Stelle der Pfahlteilung tritt; es 
ist nun die Frage, ob der Löwe der schwarze meißner oder der rot-weiße thüringer 
war, da die Siegel keine Tinkturen zeigen und die Krone dem thüringer erst 1349 
aufgesetzt ward. Der Helm hat seine Wandlung zum Topfhelm fast vollendet und 
ist überragt vom Helmschmuck (Zimier), der seit dem ersten Jahrzehnt des 13. Jahr- 
hunderts in Deutschland völlig eingebürgert ist. Der meißner Helmschmuck ist eine 
senkrecht stehende, mit Gold umwickelte Stange, welche am oberen Ende einen 
Pfauenfedernquast, seitlich aber, nach rechts und links, je zwei Querfortsätze trägt. 
(Siehe auch S. 317 Darstellung der Manesse-Handschrift.) Die Lehensfahne zeigt 
am Schaft den schreitenden Löwen, während das übrige Fahnenblatt frei ist bis auf 
dle übliche Verzierung an der Teilungsstelle. Der Landgraf trägt das Waffenhemd 
über der Rüstung. (Abbildung nach Posse, Die Siegel der Wettiner.) 
Elisabeth von einer Anzahl thüringischer Edlen aufgefordert worden, 
falls sie einen Sohn hätte, für diesen, den man also gar nicht einmal 
als vorhanden kannte, das Land in Besitz zu nehmen. Sie ließ sich 
gern bereit finden und kam nach Thüringen und Hessen mit ihrem
	        
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