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fangenen ohne Lösegeld freizugeben versprach. Dadurch bekam Hein-
rich freie Hand, dem Polenherzog Heinrich gegen seinen Bruder
Boleslav und dessen Verbündete, den Erzbischof von Magdeburg und
den Markgrafen von Brandenburg beizustehen. Er erhielt dafür
Schiedlo zur Belohnung, das zur Niederlausitz geschlagen wurde.
Auch Sophia schien sich in die gegebenen Verhältnisse fügen zu wollen.
Aber der Umstand, daß sich Heinrich 1252 vom Könige Wilhelm, der
nach Heinrich Raspes Tode als Gegenkönig aufgestellt worden war,
mit den Lehen des verstorbenen Landgrafen hatte belehnen lassen,
daß ihm ferner, nachdem er ihn vom Bann gelöst hatte, während
Sophia noch darin verblieb, der Erzbischof von Magdeburg im Mai
1254 die stiftischen Lehen der Landgrafschaft Thüringen, unter denen
besonders Siebeleben, Schönerstädt, die Grafschaft Mittelhausen, das
Schloß Spatenberg und ein Hof in Crossen genannt werden, das alles
machte Sophia für die Rechte ihres Sohnes besorgt; zu dem in Aus-
sicht genommenen Schiedsgericht hatte sie kein rechtes Zutrauen und so
hob sie wenigstens für Hessen die 1248 vereinbarte Verwaltung des
Markgrafen einseitig auf, der aber in Hessen Gudensberg behielt und
auch die Wartburg nebst Eisenach nicht herausgeben wollte. Da lud
Sophia, überzeugt, daß so die Wahrheit des Besitzrechtes zweifellos
an den Tag kommen müsse, den Gegner zu einer Art Gottesurteil
nach der Katharinenkirche in Eisenach, wo Heinrich Naspe seine
letzte Ruhestätte gefunden. Da legte sie auf den Altar eine Rippe
ihrer Mutter, der heiligen Elisabeth, und hieß ihn, wenn er es könne,
mit zwanzig Eideshelfern sein besseres Anrecht auf Thüringen mit
der Hand auf der Rippe beschwören. Ohne die geringste Erschütterung
zu zeigen, ja lachenden Mundes leistete er und mit ihm die zwanzig
den verlangten Eid; freilich nützte er ihm nichts, denn Sophia, die
vor Arger und Erregung ihre Handschuhe zerriß, erklärte, an die
Wahrheit des Eides nicht glauben zu können. Ging doch ein Wort
des einflußreichen Rates Heinrichs, des Marschalls Helwig von
Schlotheim, von Mund zu Munde, der zum Landgrafen gesagt haben
sollte: „Wenn er mit dem einen Fuße im Himmel und mit dem an-
deren auf der Wartburg stände, so müsse er lieber jenen als diesen
wegziehen.“ Heinrich aber, dessen Anwesenheit in Meißen notwendig
war, ließ für die folgende Zeit seinen Sohn Albrecht und seinen