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sache hatte, sich über den neuen Herrn zu grämen, denn er stattete
die Stadt mit manchem wertvollen Privileg aus. Heinrich selbst
behielt sich die Markgrafschaft in Meißen und in der Lausitz vor;
später stattete er noch den Sohn dritter Ehe, der Friedrich der Kleine
genannt wurde, mit einigen Städten in der Nähe Dresdens und mit
diesem selbst aus; es waren Großenhain, Tharandt und Radeberg.
Wie fast immer bei solchen Teilungen entstanden Argernisse und
Streitigkeiten. Zunächst gerieten die Brüder Albrecht und Dietrich
aneinander; doch wurden sie durch Vermittelung ihres Oheims, des
Bischofs Dietrich von Naumburg versöhnt, etwa 1268, denn weder
Zeit noch Ursache der Fehde stehen genau fest. Schlimmer war es,
daß Albrecht der ältere, der auch sonst nicht als einwandfrei erschei-
nende Fürst, sich gegen den Vater erhob. Wenn er Ende April
1270 in einer zu Tharandt ausgestellten Urkunde verspricht und dies
mit einem körperlichen Eide erhärtet, niemals dem Vater nachzustellen,
ihn nicht gefangen zu nehmen oder zu verletzen, ebensowenig seine
Räte zu verfolgen und zu schädigen, seine Schlösser und Städte nicht
zu berennen oder zu zerstören, auch mit seinem Bruder, der seit der
Länderteilung gewöhnlich den Titel eines Markgrafen Dietrich von
Landsberg führt, nicht gegen den Vater sich zu verbünden, so läßt
das auf recht unglückliche Familien= und sonstige innere Verhältnisse
schließen, wenngleich von dem Mitgeteilten ein Stück auf die Eigenart
solcher Urkunden aufgerechnet werden darf, alle nur überhaupt mög-
lichen Fälle in Betracht zu ziehen.
Mehr aber noch als das schlimme Verhältnis zum Vater hat
von jeher das auch in weiteren Kreisen bekannte Mißverhältnis zu
seiner Gattin, der hochherzigen Tochter des Kaisers Friedrich II. von
Stauffen, dazu beigetragen, Albrecht den wenig schmückenden Beinamen
des Entarteten zu geben. Margarethe, die dem Gemahl in fünfzehn-
jähriger Ehe drei Söhne geschenkt hatte, an Jahren ihm wohl etwas
voraus war, vermochte mit ihrer Liebe nicht mehr dem verderblichen
Einfluß einer ihrer Hofdamen, dem der Kunigunde, oder, wie sie auch
genannt wurde, der Kunne von Eisenberg, die Wage zu halten; diese
entstammte einem zwar ritterbürtigen, aber dem Ministerialenstande
angehörigen Geschlechte, das seinen Sitz in dem östlichen Teile
Thüringens bei der gleichnamigen Stadt Eisenberg hatte. Es wird