Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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heiteren Lebensgenuß und Frohsinn, und zwar um so mehr, je weniger 
er ihm Arbeit kostet. Zu dem frohen Sinne gesellte sich auch libermut 
und Spottsucht, Überschätzung der eigenen, Unterschätzung der fremden 
Kraft. Eigentümlich war ihnen auch ein stark ausgeprägter Familien- 
sinn, wie er sich besonders in der Anlage der schon erwähnten Sippen- 
dörfer gezeigt hat. 
Vordringen des Germaneutums. 
Es wurde früher erzählt, daß unter Karl dem Streithammer 
die Feindseligkeiten gegen die Slaven begannen infolge deren Vor- 
dringens über die altgewohnte Grenze der Saale nach Westen zu, daß 
dann unter Pipin und namentlich seinem großen Sohne Karl die alte 
Grenze gesichert ward. Unter den sächsischen Kaisern, namentlich zu- 
nächst unter Heinrich I. (919—936) wurde dieser schon von Ludwig 
dem Deutschen, dem Enkel Karls des Großen, weitergeführte Kampf 
so erfolgreich fortgesetzt, daß die Elbe und nicht mehr die Saale den 
Grenzstrom bildete. Davon wird dann noch ausführlicher die Rede 
sein. Genug, daß das Germanentum immer siegreicher nach Osten 
vordrang, nicht nur siegreich mit den Waffen in der Hand, sondern 
auch siegreich mit seiner ganzen auf dem Christentum und dem aktiveren 
deutschen Charakter beruhenden mächtigeren Kultur. Mit der politischen 
und kulturellen Selbständigkeit verschwand auch die Sprache der Sorben- 
Wenden immer mehr und starb teils ganz von selbst aus, teils machte 
ihr ein behördlicher Erlaß ein Ende, und zwar nicht nur im meißnischen 
Gebiete. Im Brandenburgischen war das Wendische bereits im 12. 
und 13. Jahrhundert verdrängt. 1293 beschlossen durch gegenseitigen 
Vertrag die anhaltischen Fürsten Bernhard II. und Albrecht I. und 
der Abt des anhaltischen Niemburg, daß der Gebrauch dieser Sprache 
vor Gericht verboten sein sollte, während wir neuerdings in unseren 
posenschen u. s. w. Gerichten sie wieder zulassen, wenigstens den Dol- 
metscher") gestatten. In Altenburg erfolgte 1327 dasselbe Verbot durch 
den Thüringer Landgrafen Friedrich den Ernsthaften und zu gleicher Zeit 
in Leipzig und Zwickau für deren Gerichtssprengel. Auch ostwärts der 
Elbe, in die anfänglich noch zäher von den Slaven festgehaltenen Gebiete, 
*) Dolmetsch ist auch ein flavisches Wort, wenngleich orientalischen Ursprungs.
	        
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