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1254 hervorgeht; darnach hat er für den Gebrauch seiner Hauskopelle
das Kyrie eleison und das Gloria in excelsis nach seinem Ge-
schmacke komponiert und der Papst giebt durch die genannte Urkunde
die Erlaubnis, die neuen Weisen, die er sich habe vorsingen lassen
und dabei Gott wohlgefällig und den Menschen angenehm gefunden
habe, beim Gottesdienste in den Landen des Markgrafen an Stelle
der herkömmlichen zu gebrauchen.
Das Erbe Heinrichs des Erlanchten und die Kämpfe darum.
Albrecht der Entartete und seine Söhne Friedrich
und Diezmann.
Kein Zweifel, Heinrich der Erlauchte gehörte zu den hervorragenderen
Fürsten dieser Periode des Mittelalters; aber im Dienste der Minne und
der Poesie entrückte er sich allmählich den immer realistischer werdenden
Anforderungen der prosaischen Politik seiner Zeit und gab namentlich
der väterlichen Liebe allzugroßen Spielraum; er führte dadurch die
Verwickelungen der Folgezeit herbei, die noch besonders verschlimmert
wmmden durch den Charakter Albrechts des Entarteten und das Streben
der deutschen Könige, an dieser schwachen Stelle die Hebel zur Grün-
dung einer Hausmacht anzusetzen. In Betracht für die Erbfolge in
den von Heinrich dem Erlauchten noch besessenen Landen kamen zu-
nächst als Söhne Landgraf Albrecht aus der ersten Ehe mit Kon-
stanze von Ssterreich, Fried rich der Kleine oder von Dresden aus
der dritten Ehe mit Elisabeth von Maltitz, ferner als Enkel in erster
Linie der Sohn des 1285 verstorbenen Dietrich von Landsberg,
Fried rich Tuta, dem Heinrich noch im letzten Jahre seines Lebens
die Lausitz verschrieben hatte, in zweiter Linie Friedrich, der soge-
nannte Gebissene oder, wie er auch genannt wird, der „Freidige"*), dem
Heinrich, wie früher erzählt wurde, eine Anzahl Städte seines Landes
) Das mittelalterliche Wort „freidig“ hat nach Grimms Deutschem Wörter-
buch IV. 1. S. 102 f. verschiedene Bedeutung: 1. flüchtig, schnell, z. B. in Ver-
bindung mit Fuß; 2. wild, z. B. vom Bären und Löwen gesagt; 3. von Menschen
in gutem Sinne gesagt: kühn, mutig, tapfer; 4. in üblem Sinne: trotzig, srech. —
Es bedarf kaum des Hinweises, daß die unter 3. gegebene Bedeutung, für die
a. a. O. eine Menge Belege gegeben sind, hier in Betracht kommt.