Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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verpfändet hatte, und endlich dessen Bruder Diezmann. Inwiefern 
den letzteren beiden ein Erbrecht zustand, da ihr Vater noch lebte, ist 
ebenso unklar, wie es klar ist, daß bei der ganzen nun folgenden Streit- 
entwickelung des Anrechtes, welches das Reich an das mit dem Tode 
Heinrichs erledigte Lehen zu beanspruchen hatte, kaum gedacht wurde. 
Zunächst machte Diezmann dem Vetter Friedrich Tuta die Lausitz streitig 
und mit dem Ende des Jahres 1288 wird er urkundlich als deren Be- 
sitzer genannt: das Kriegsglück war ihm hold gewesen. Sein Bruder 
Friedrich, dem wohl der Vater die verpfändeten Städte nicht gönnen wollte, 
überfiel Albrecht in den letzten Monaten des Jahres 1288 zwischen 
Gotha und Eisenach und führte ihn als Gefangenen nach Landsberg, 
der Burg des Vetters Tuta, mit dem er also im Gegensatz zum Bruder 
auf gutem Fuße stand. Eine Reihe von thüringischen Großen legte 
sich zu gunsten Albrechts ins Mittel. Es kam am 1. Jannar 1289 
ein Vertrag zu Rochlitz zu stande, zufolgedessen der Landgraf seine 
Freiheit durch bedeutende Abtretungen vom Sohne erkaufen mußte: 
Schloß und Stadt Freiberg und die dazu gehörigen Silbergruben des 
Gebirges, Großenhain, Ortrand, Radeburg, Wartenbrück, Mühlberg. 
Torgau, Belgern, Dommitzssch und Schilda mußte er dem Sohne bis 
zum 20. Mäcz überliefert haben. Wie wenig ihm dieser traute, beweisen 
in der noch vorhandenen Urkunde die Menge von Vorsichtsmaßregeln, 
die dem Vater Aufpasser stellten und persönliche Bürgen abnötigten. 
Einige der abgetretenen Orte erhielt dann Diezmann, u. a. Torgau, 
Mühlberg und Warten= oder Wahrenbrück; er mag also dem Bruder 
beigestanden haben oder als bewaffneter Vermittler aufgetreten sein. 
Der auf solche erniedrigende Weise losgekommene Landgraf Albrecht 
erfüllte zwar den ihm aufgezwungenen Vertrag; denn wir hören nichts 
von dem Eintreten der von Friedrich zur Sicherheit verlangten Straf- 
maßregeln im Falle der Nichterfüllung des Vertrages. Aber von nun 
an grollte er dem Sohne, mit dem er bis dahin verhältnismäßig gut 
ausgekommen war und der auf ihn einen günstigen Einfluß, wenigstens 
cine Zeit lang, ausgeübt zu haben scheint. Offenbar aber hatte dieser 
Einfluß noch vor Ausbruch des ärgerlichen Kampfes nach und nach 
aufgehört, je mehr sich Albrecht seinem von der Eisenbergerin ge- 
borenen Sohne zuwandte. Er begünstigte den illegitimen Sprossen 
dermaßen, daß seine im rechten Ehebett erzeugten Söhne alle Ursache
	        
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