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hatten, auf den jungen Burschen eifersüchtig zu werden. Apitz nahm
sich heraus, sich Albrecht den Jüngeren von Thüringen zu nennen;
der Vater hatte ihm das Schloß Tenneberg und verschiedene andere
Gebiete geschenkt und einbringliche Vogteien verschafft, so daß dem
so vielfach Begünstigten der Kamm schwoll. Unter anderem bewies
er seinen Übermut dadurch, daß er den Bewohnern eines zu dem
Kloster Reinhardsbrunn gehörigen Dorfes das Vieh wegzutreiben be-
schloß. Aber der Abt des Klosters, der Nachricht von dem Plane
erhalten hatte, bot die Bauern und Klosterleute auf und sie vereint
schlugen den frechen Fant mit seinem Anhange in die Flucht. Wenig
gefehlt, so wäre Apitz von einem Bauern mit der Heugabel erstochen
worden; ein allzu menschenfreundlicher Mönch leistete rettende Fürbitte
für ihn. Weinend vor Grimm und Scham eilte er zum Vater, um
dem sein Leid zu klagen. Statt daß dieser nun dem ungeratenen
Sprößling eine ernste Zurechtweisung erteilte, versprach er ihm Genug-
thuung zu verschaffen, und zwar beauftragte er Heinrich von Mila,
den Vogt zu Gotha, dem Kloster und seinen Bauern das zu thun,
was dem Sohne nicht gelungen war. Da der aber einen Sohn im
Kloster hatte, so ließ er dem Abt durch diesen eine Warnung zukommen
und fand dann bei dem Überfalle nichts zum Wegtreiben oder Weg-
nehmen vor.
Da der Vater an dem energischen Widerstande seiner Söhne
sah, daß sie dem Lieblinge Apitz irgendwelche Bevorzugung nicht
gönnen würden und er überdies bei dem verschwenderischen Leben,
das er führte, immer in Geldverlegenheit war, so faßte Albrecht den
Plan, Teile seiner Lande zu versilbern und fand dabei an seinem
Neffen Tuta einen kauflustigen Abnehmer. Durch Vertrag vom 11. Sep-
tember 1289 gingen die Albrecht noch gebliebenen Besitzteile der Mark
Meißen teils gegen Geld, teils gegen Austausch in Friedrich Tutas
Hände über. Offenbar hatte dieser die Absicht, seine Herrschaft abzu-
runden und vor allem das Erbe der Bäter insgesamt in seinen Besitz
zu bringen. Denn durch denselben Vertrag brachte er auch den Landes-
teil Friedrichs des Kleinen oder von Dresden an sich, der genau ge-
nommen gar kein Anrecht mehr auf das ihm vom Vater, Heinrich
dem Erlauchten, überlassene Gebiet mehr hatte. Denn durch eine in
Prag unter dem 5. Februar 1289 ausgestellte Urkunde verkaufte