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nachdrücklichste Thätigkeit der Herstellung des Landfriedens zuwandte,
wobei ihm die von allen Seiten herbeiströmenden Großen, unter ihnen
auch der Landgraf, seine Söhne und Neffen behilflich sein sollten.
Sie gerade waren es ja, die den vom Erzbischof Heinrich von Mainz
mit so großer Mühe und Umsicht aufgerichteten Landfrieden am meisten
durchbrochen hatten. Die naturgemäße Folge dieser Zwistigkeiten war
das Entstehen einer Menge von Raubburgen und die zunehmende all-
gemeine Unsicherheit. Schon ein paar Tage nach seiner Ankunft ließ
Rudolf seine Ritter mit den Erfurter Bürgern nach Ilmenau aus-
ziehen, wo sie mit einem Schlage neunundzwanzig dieser Räuber auf-
griffen und nach Erfurt brachten. Der König saß dann selbst über
sie zu Gericht, sprach ihnen das Todesurteil, und noch an demselben
Tage wurden alle neunundzwanzig vor den Thoren der Stadt ent-
hauptet. Im März des folgenden Jahres, 1290, ließ Rudolf ein
zweites größeres, wieder aus seinen Dienstmannen und Bürgern ge-
bildetes Korps ausziehen, dessen Aufgabe war, ganz Thüringen von
den Feinden des Friedens und der Ordnung zu säubern. Ühber sechzig
Raubburgen wurden von ihnen gebrochen und die Inhaber dem Beile
des Henkers oder kurzer Hand dem Stricke überantwortet. Dieses
Zusammengehen von Reichsministerialen und Bürgern ist recht charak-
teristisch, und die junge Waffenbrüderschaft trug nicht wenig dazu
bei, das Regiment Rudolfs populär zu machen. Überdies mußten
solche Beispiele unnachsichtlicher Strenge einen heilsamen Schrecken im
Lande herorrufen. Um aber der Achtung vor Recht und Gesetz
dauernden Nachdruck zu geben, griff Rudolf auf die Einrichtungen,
die Erzbischof Heinrich im Januar 1287 gemacht hatte, zurück, indem
er das Friedensgericht reorganisierte, das aus einem Hauptmann und
einer Anzahl von Beisitzern bestand; und damit es dem Gerichte nicht
an Mitteln zur Vollstreckung seiner Urteile gebrechen möchte, schrieb
er in ganz Thüringen eine Steuer aus, der vor allem die Klassen
der Bevölkerung unterworfen waren, die für die Aufrechterhaltung des
Landfriedens nicht mit ihrer Person eintreten konnten. Ganz ent-
sprechend dieser Thätigkeit achtete Rudolf aufmerksam auf etwa in
unrechtmäßiger Weise in Besitz genommenes Reichsgut und belegte es,
wo es sich fand, augenblicklich mit Beschlag. In diesem Zusammen-
hange versteht es sich auch, warum König Rudolf eine Belehnung der