Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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sie, während Rudolf noch immer in Erfurt weilte, den Vater am 
5. August 1290 in Eisenach zu einem Vertrage, in dem er sich ver- 
bindlich machte, fürder weder Haus, noch Stadt, noch Land und Leute 
ohne Zustimmung Friedrichs zu verkaufen, zu verleihen, zu verpfänden 
oder sonst zu vergeben. Zur Sicherheit mußte Albrecht alles, was 
er an Vesten, Burgen und Städten noch in seiner Gewalt hatte, den 
Vermittlern des Vertrages ausliefern; falls er diesen bräche oder sich 
in Zettelungen oder üble Nachrede wider seine Söhne einließe, sollten 
diese Einlieger berechtigt sein, alle die von ihnen besetzten Orte an 
die Brüder Friedrich und Diezmann auszuliefern. Dagegen gestanden 
die Brüder ihrem Stiefbruder Apitz ein Erbe zu; er erscheint von nun 
an wieder im Besitze von Tenneberg und einiger Schlösser an der 
Werra. 
Der König hatte an diesem Vertrage keinen unmittelbaren An- 
teil, aber er mag wohl auch hier zu gegenseitiger Verständigung ge- 
mahnt haben; jedenfalls hat er dem Vertrage nicht widersprochen, 
obwohl dieser deutlich die Keime weiteren Zwistes enthielt. War doch 
Albrecht durch ihn so gut wie entmündigt, und keineswegs war er der 
Mann darnach, sich so etwas gefallen zu lassen. Wahrscheinlich ist 
die Abmachung auch nicht in ihrem ganzen Umfange und ihrer ganzen 
Strenge zur Ausführung gekommen. — König Rudolf rüstete nun 
allgemach zum Aufbruche, nachdem er noch in den letzten Monaten 
seines Aufenthaltes den Besuch seines ältesten Sohnes, Herzogs Albrecht 
von Österreich, empfangen hatte. Dieser kam in Begleitung des Herzogs 
Ludwig von Bayern und des Herzogs Meinhard von Kärnten und 
trat mit großem Glanze auf. Auch Friedrich der Freidige kam nach 
Erfurt, um die Verwandten, namentlich seinen Schwager und Schwieger- 
vater, zu begrüßen. Vor seiner Abreise bestellte der König Gerlach 
von Breuberg, einen bewährten Mann, zum Hauptmann des Land- 
friedens in Thüringen, dann verließ er Erfurt am 1. November, also 
nach fast einjährigem Aufenthalt, und zog nach dem Osten, um von 
dem Pleißnerlande im Namen des Reiches Besitz zu ergreifen. Die 
geistlichen und weltlichen Großen des Landes, unter ihnen Landgraf 
Albrecht und Markgraf Friedrich Tuta, gaben ihm das Geleit und 
waren bei ihm auf dem Tage von Altenburg, am 10. November. Den 
Vogt Heinrich von Plauen bestellte er zum Landrichter des Plcißner=
	        
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