Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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zugehörige Gebiet wieder heraus, trat dagegen die Stadt und Burg 
Gera, die ihm Friedrich Tuta zwei Jahre vorher tauschweise überlassen 
hatte, an Diezmann ab. 
Dieser Neuordnung der Dinge konnten zwei Gegner entstehen; 
erstens Albrechts ruheloser Sinn und seine stete Geldverlegenheit, dann 
das Reich, wenn dessen Oberhaupt Kraft und Gelegenheit gewann, 
seine von den Wettinern beiseite geschobene lehnsherrliche Obergewalt 
wieder geltend zu machen. Beides ist eingetreten. Albrecht sah in 
seinem Gebietszuwachs, der nicht unter den Eisenacher Vertrag zu 
fallen schien, nur ein willkommenes Mittel, um seinen finanziellen 
Nöten abzuhelfen; er faßte den wenig rühmlichen Entschluß, die ihm 
zu Teil gewordenen Länder seines Neffen zu verkaufen und trat dar- 
über mit den Brandenburger Askaniern in Verbindung. Auch sie waren 
mit dem Verstorbenen verwandt; seine Mutter, Dietrichs von Lands- 
berg Gemahlin, war eine Schwester der beiden brandenburgischen Mark- 
grafen Johann I. und Ottos IV. „mit dem Pfeile",“) die sich zwar in 
die Herrschaft geteilt hatten, aber ungleich einträchtigeren Sinnes waren, 
als ihre meißnischen und thüringischen Nachbarn. Außer über die 
Mark herrschten sie noch über das Bautzener Land, das ja an Böhmen 
gekommen und dann von den Przemysliden wahrscheinlich als ein 
Hochzeitsgut den Askaniern ausgeantwortet worden war; ferner war 
ihnen in demselben Jahre, in dem Friedrich Tuta starb, Koburg und 
Franken durch Erbschaft zugefallen. Die Burg Lauchstädt hatte Fried= 
rich der Freidige 1290 an Otto mit dem Pfeile verpfändet und noch 
nicht wieder eingelöst. Auch die Herrschaft Crossen gehörte ihnen 
pfandweise, wenn auch nur vorübergehend. Von weiterer Bedeutung 
für ihre Machtstellung war es, daß der neue Erzbischof Erich von 
Magdeburg cin Sohn Johanns I. war. 
Mit Otto IV. mun gelangte der von Albrecht vorgeschlagene 
Handel im Herbst 1291 dermaßen zum Abschluß, daß gegen eine 
offenbar bedeutende Summe, deren Höhe jedoch nicht überliefert ist. 
das landsbergische Erbteil Albrechts an Brandenburg übergehen solle. 
Merkwürdigerweise ließen die Söhne Albrechts diese Gebietsentäußerung, 
) Otto IV. erhielt 1283 vor Staßfurt durch einen Pfeilschuß eine gefährliche 
Wunde, aus der man die Pfeilspitze nicht zu entfernen vermochte. Daher der Bei- 
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