Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

  
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Alterer Teil des Schlosses zu Altenburg. 
Nach Puttrich (Abbildung von 1846), dem 14. Jahrhundert entstammend 
Bedingungen des Nürnberger Vertrages nachzukommen; denn trotz 
aller Verpfändungen von Reichseinkünften stand es zunächst mit seiner 
Kasse recht armselig. Und so erklärt es sich, daß Albrecht in feiner 
unzuverlässigen Art sich wenig durch einen Vertrag gebunden betrachtete, 
der nicht augenblicklich alle erhofften Vorteile abwarf. Auch war die 
Nürnberger Abmachung kein Geheimnis geblieben, und die Kunde da- 
von war Diezmann, dem der Vater schon feierlich die Nachfolge im 
Landgrafentum zugesagt hatte, gar übel zu Ohren gedrungen. Sich 
dagegen aufzulehnen, gebot das eigene bessere Recht und weiterhin die 
Überlegung, daß es sich hier um ein sehr wichtiges Prinzip handelte. 
Denn welcher Besitz war dann noch sicher und fest im Reich, wenn 
dessen Oberhaupt solchem Grundsatze huldigte, daß die gesetzliche Erb- 
folge der Söhne vom König durch Geld aufgehoben werden könne? 
Diezmann kannte seinen Vater. Wenngleich er es nicht an bitteren 
Vorwürfen fehlen ließ, so suchte er doch durch ein gütliches Abkommen
	        
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