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sein Hintritt zum mindesten keinen Nachteil: denn nunmehr hörte auch
das Reichsvikariat Johanns von Böhmen auf und damit der offizielle
Einfluß des feindlich gesinnten Peter Aspelt von Mainz. Über ein
Jahr währte sodann das Zwischenreich, und als endlich die Wahl-
fürsten zusammentraten, wählten die einen am 19. Oktober 1314
Friedrich den Schönen von Österreich, den Sohn Albrechts I., die
andern am folgenden Tage den Herzog Ludwig von Oberbayern; für
letzteren hatte der jetzige Böhmenkönig Johann, für jenen der ver-
triebene Herzog Heinrich von Kärnten seine Stimme abgegeben. Da
jeder der beiden die Rechtmäßigkeit der Wahl für sich in Anspruch
nahm, so blieb zum Verhängnis Deutschlands nichts übrig, als der
Bürgerkrieg. Für den Landgrafen Friedrich dagegen war der Kampf,
der Ludwig und Friedrich in Süddeutschland festhielt und ihnen ver-
bot, sich um Thüringen und Meißen zu kümmern, nur von Vorteil.
Er brachte die Städte Mühlhausen und Nordhausen zur Zahlung einer
bedeutenden Summe und schloß Erfurt ein, in dem Hungersnot und
Unzufriedenheit der unteren Stände erneut ihre Unterwerfung unter
die Botmäßigkeit Friedrichs erzwangen; freilich gab er ihnen gegen Er-
legung eines hochbemessenen Kaufschillings einen Teil der alberti-
nischen Gerechtsame wieder zurück und zedierte ihnen die viel um-
strittene Grafschaft an der schmalen Gera für 300 Mark auf fünf Jahre.
Diesen im Juli 1315 abgeschlossenen Vergleich hat der alte Land-
graf Albrecht nicht mehr erlebt. Ende November 1314 — das Datum
läßt sich nicht genau feststellen — fand er als halbverschollener Greis
von 74 Jahren zu Erfurt das ruhmlose Ende seiner Tage. Er hat
es wenigstens noch erlebt, daß sein Sohn die Zukunft des wettinischen
Hauses, die er in Frage gestellt hatte, wieder gesichert hat. Seine
Lebensweise in Erfurt soll ganz seinem Vorleben entsprochen haben:
verschwenderisch, wenn Vorrat da war, darbte er bei trockenem Brote,
wenn jener aufgezehrt war, während sein kleiner aus neun Personen
bestehender Hofstaat sich bei den Bürgern zu Gaste lud. Bestattet
wurde er in der Marienkirche zu Erfurt. „Mit Recht“, sagen die
Altzeller Annalen von ihm, „blieb ihm das Grab seiner Väter ver-
sagt, da er so weit von den Bahnen der Väter abgeirrt ist.“
Mittlerweile war der auch von den Brandenburgern abgeschlossene
Landfrieden abgelaufen; der Vertrag von Tangermünde dünkte mit