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gestorben und in den nun folgenden Wirren fielen die noch in branden-
burgischen Händen befindlichen meißnischen Ortschaften wieder an Fried-
rich. Auch Dresden wurde vollkommenes Eigentum Wettins, indem
Friedrich dem Bischof Withego II. von Meißen dessen Lehnsansprüche
auf diese Stadt um 1000 Schock Groschen abkaufte. Die Niederlausitz
aber schlug sich zu Böhmen.
Landgraf Friedrich verweilte in den nächsten Jahren wesentlich
in Thüringen. Mit dem Erzbischof von Mainz, den Abten von Fulda
und Hersfeld, den Städten Mühlhausen und Nordhausen söhnte er
sich vollkommen aus. Namentlich aber entwickelte er für die Erhaltung
des Landfriedens eine rege Thätigkeit, die sogar über die Grenzen
seines Landes hinausging. So half er dem Erzbischof Burchard III.
von Magdeburg, der mit seinen Bürgern derart in Hader lebte, daß
sie an dem Turme der Johanniskirche schon einen leeren Kasten an-
gebracht hatten, um ihn darin aufzuhängen; er wurde später doch,
nach dem Tode seines Beschützers, von den Magdeburgern im Gefängnis
mit Keulen erschlagen. Sos schloß er ferner im Februar 1318 ein Land-
friedensbündnis mit dem Bischof von Würzburg. Im Lande selbst
sicherte er den Frieden durch Unterwerfung der friedensbrechenden
Grafen von Hohnstein und durch besondere Abmachungen mit den
Bischöfen von Naumburg und Meißen. Auch sorgte er für die Neu-
begründung des durch den Krieg gestörten wirtschaftlichen Wohles der
meißnischen Städte. So bestätigte er am 23. Juli 1318 ein altes
Vorrecht der Stadt Freiberg, das während der Kriegsunruhen in Ver-
gessenheit geraten war. Die Salzfuhren nämlich nach Böhmen, die
vor Freibergs Gründung, wie früher erzählt wurde, ihre Straße einige
Stunden westlich der Stadt genommen hatten, dann aber über Frei-
berg gelegt worden waren, hatten wieder ihren alten Weg eingeschlagen.
Nun wurden sie wieder über Freiberg gewiesen und die Fuhrleute
angehalten, ihr Salz drei Sonnenscheine lang, üblichem Gebrauche
nach, feil zu halten. — Wie hoch übrigens Friedrich von seiner Stel-
lung als Landesfürst dachte, beweist seine Härte gegen einen Frei-
berger Bürger, einen der Gebrüder Knut, denen er seiner Zeit einmal
einen Teil von Freiberg verpfändet hatte; wegen einer leichtfertig hin-
geworfenen Schmähung ließ er ihn in ein Verließ der Wartburg werfen
umd dort verhungern.
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