Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Januar 25.) 27
heute erneut Meinen Königlichen Dank aus. Diesen Dank zolle Ich auch
den tapferen Söhnen Nassaus, die eingedenk des von den Vätern in
Spanien und bei La Bellealliance errungenen Ruhmes mit ihren hessischen
Waffenbrüdern in Ausübung aller Kriegertugenden gewetteifert und mit-
gewirkt haben, daß die Tage von Wörth und von Sedan Ehrentage
deutschen Heldenmutes wurden. Ich will Meinem Herzenswunsche, den
Ueberlieferungen großer Vergangenheit in Meinem Heere eine Stätte liebe-
voller Pflege zu bereiten, dadurch ein Genüge leisten, daß ich diejenigen
preußischen Truppenteile, welche im Jahre 1866 hessische oder nassauische
Stämme in sich aufgenommen haben, zu Trägern deren Geschichte bestimme.
Ist es auch nicht angängig, die Hessischen Regimenter, welche den Er-
eignissen des Jahres 1806 erlegen sind, als in denjenigen Truppenteilen
fortbestehend anzuerkennen, die erst nach Vernichtung der Fremdherrschaft
wieder aufgestellt sind, so weiß Ich doch, daß auch deren Taten in den
Regimentern Meines tapferen XI. Armeekorps unvergessen bleiben und in
ihnen bis in die fernste Zukunft vorbildlich wirken werden. Ich setze hiernach
fest, daß ale eins angesehen werden sollen:
I. Von den kurhessischen Truppen:
1. das Leib-Garderegiment mit dem Füsilierregiment von Gersdorff
(Hessischen) Nr. 80, mit dem 22. November 1813 als Stiftungstag; 2. das
1. Infanterieregiment (Kurfürst) mit dem 1. Hessischen Infanterieregiment
Nr. 81, mit dem 5. Dezember 1813 als Stiftungstag; 3. das 2. Infanterie-
regiment (Landgraf Wilhelm von Hessen) mit dem 2. Hessischen Infanterie-
regiment Nr. 82, mit dem 30. November 1813 als Stiftungstag; 4. das
3. Infanterieregiment (Prinz Friedrich Wilhelm von Hessen) mit dem
Infanterieregiment von Wittich (3. Hessischen) Nr. 83, mit dem 22. No-
vember 1813 als Stiftungstag; 5. das Jäger= und das Schützenbataillon
mit dem Hessischen Jägerbataillon Nr. 11, mit dem 5. Dezember 1813 als
Stiftungstag; 6. das Artillerieregiment mit dem Hessischen Feldartillerie-
regiment Nr. 11, mit dem 22. November 1813 als Stiftungstag; 7. die
Pionierkompagnie mit dem Hessischen Pionierbataillon Nr. 11, mit dem
1. März 1842 als Stiftungstag; 8. die Trainabteilung mit dem Hessischen
Trainbataillon Nr. 11, mit dem 13. Juni 1854 als Stiftungstag;
II. Von den nassauischen Truppen:
1. das 1. Infanterieregiment mit dem 1. Nassauischen Infanterie-
regiment Nr. 87, mit dem 14. März 1809 als Stiftungstag; 2. das 2.
Infanterieregiment mit dem 2. Nassauischen Infanterieregiment Nr. 88, mit
dem 13. August 1808 als Stiftungstag; 3. das Jägerbataillon mit dem
Hessischen Jägerbataillon Nr. 11; 4. die Artillerieabteilung mit dem
Nassauischen Feld-Artillerieregiment Nr. 27, mit dem 15. März 1833 als
Stiftungstag; 5. das Pionierdetachement mit dem Hessischen Pionier=
bataillon Nr. 11.
Berlin, den 24. Januar 1899.
Wilhelm.
An das Generalkommando XI. Armeekorps.
25. Januar. (Reichstag.) Jesuitengesetz. Obligatorische
Schiedsgerichte.
Das Haus genehmigt einen Antrag Graf Hompesch (Z.) wegen
Aufhebung des Gesetzes über den Orden der Gesellschaft Jefu, die von den
Abgeordneten Grafen Limburg-Stirum und Rickert eingebrachten gleich-
lautenden Gesetzentwürfe auf Aufhebung des § 2 des genannten Gesetzes. —
Ferner verweist das Haus einen sozialdemokratischen Antrag auf Einführung
obligatorischer gewerblicher Schiedsgerichte an eine Kommission.