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leben zum Verkaufe ausboten. Bischof Withego kaufte sie und gab
sie dann wieder an Friedrich den Freidigen zu Lehen. — In dem
Streite über die merseburgischen Stiftslehen, der nach Dietrichs des
Bedrängten Tode zwischen dem jungen Markgrafen Heinrich und dem
Bischof Ekkehard ausbrach und die Exkommunikation des ersteren samt
seinen Räten, für das Land aber das Interdikt zur Folge hatte, ver-
mittelten schließlich die Ratgeben beider Parteien eine Verständigung —
Als 1291 König Wenzel von Böhmen mit dem Pfalzgrafen Friedrich.
in Waldsachsen zusammenkam, führten auch hier die beiderseitigen Rat-
geben die Verhandlungen. Natürlich machte man sie dann auch für
das Geschehene verantwortlich und namentlich in den häufigen Irrungen
zwischen Albrecht dem Entarteten und seinen Söhnen waren sie Gegen-
stand des Hasses für die sich befehdenden Parteien.
Einkünfte des Markgrafen.
Die Einkünfte des Fürsten waren sehr mannigfacher Art. Am
sichersten konnte er zunächst auf den Ertrag der ihm unmittelbar ge-
hörigen Güter rechnen. Dazu kamen nun Abgaben, die meist auf den
Grundbesitz gelegt wurden. Doch wußte sich der Adel und die Geist-
lichkeit meist von ihnen zu befreien oder sie auf ihre Hintersassen ab-
zuwälzen. Schon der Name dieser Abgaben weist darauf hin, daß
sie von Fall zu Fall und darum auch oft willkürlich genug auferlegt
wurden; sie hießen Beden und hängen, wie das auch der lateinische
Name petitio oder precaria beweist, mit „bitten“ zusammen. Solche
Auflagen mußten also erst erbeten werden, sie waren Gegenstand der
Verhandlung, namentlich auf dem Landding. Bei der hohen Be-
deutung, welche die Gewohnheit im deutschen Rechtsleben einnahm,
erwuchs aber aus jeder öfter wiederholten Leistung, mochte sie nun
ursprünglich eine freiwillige oder unter Umständen auch eine erzwungene
sein, bald ein Recht des Fürsten und eine Pflicht der Markbewohner,
oder mit andern Worten eine regelmäßige Besteuerung. Doch ent-
wickelte sich eine solche erst später und war dann Gegenstand weit-
gehender Verhandlungen zwischen dem Fürsten und seinen Vasallen
und Städten; man wurde sich dann regelmäßig über ein feststehendes
Pauschalquantum einig. Die relative Sicherheit eines solchen Ein-
kommens veranlaßte dann geldbedürftige Fürsten, es schon im voraus