Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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leben zum Verkaufe ausboten. Bischof Withego kaufte sie und gab 
sie dann wieder an Friedrich den Freidigen zu Lehen. — In dem 
Streite über die merseburgischen Stiftslehen, der nach Dietrichs des 
Bedrängten Tode zwischen dem jungen Markgrafen Heinrich und dem 
Bischof Ekkehard ausbrach und die Exkommunikation des ersteren samt 
seinen Räten, für das Land aber das Interdikt zur Folge hatte, ver- 
mittelten schließlich die Ratgeben beider Parteien eine Verständigung — 
Als 1291 König Wenzel von Böhmen mit dem Pfalzgrafen Friedrich. 
in Waldsachsen zusammenkam, führten auch hier die beiderseitigen Rat- 
geben die Verhandlungen. Natürlich machte man sie dann auch für 
das Geschehene verantwortlich und namentlich in den häufigen Irrungen 
zwischen Albrecht dem Entarteten und seinen Söhnen waren sie Gegen- 
stand des Hasses für die sich befehdenden Parteien. 
Einkünfte des Markgrafen. 
Die Einkünfte des Fürsten waren sehr mannigfacher Art. Am 
sichersten konnte er zunächst auf den Ertrag der ihm unmittelbar ge- 
hörigen Güter rechnen. Dazu kamen nun Abgaben, die meist auf den 
Grundbesitz gelegt wurden. Doch wußte sich der Adel und die Geist- 
lichkeit meist von ihnen zu befreien oder sie auf ihre Hintersassen ab- 
zuwälzen. Schon der Name dieser Abgaben weist darauf hin, daß 
sie von Fall zu Fall und darum auch oft willkürlich genug auferlegt 
wurden; sie hießen Beden und hängen, wie das auch der lateinische 
Name petitio oder precaria beweist, mit „bitten“ zusammen. Solche 
Auflagen mußten also erst erbeten werden, sie waren Gegenstand der 
Verhandlung, namentlich auf dem Landding. Bei der hohen Be- 
deutung, welche die Gewohnheit im deutschen Rechtsleben einnahm, 
erwuchs aber aus jeder öfter wiederholten Leistung, mochte sie nun 
ursprünglich eine freiwillige oder unter Umständen auch eine erzwungene 
sein, bald ein Recht des Fürsten und eine Pflicht der Markbewohner, 
oder mit andern Worten eine regelmäßige Besteuerung. Doch ent- 
wickelte sich eine solche erst später und war dann Gegenstand weit- 
gehender Verhandlungen zwischen dem Fürsten und seinen Vasallen 
und Städten; man wurde sich dann regelmäßig über ein feststehendes 
Pauschalquantum einig. Die relative Sicherheit eines solchen Ein- 
kommens veranlaßte dann geldbedürftige Fürsten, es schon im voraus
	        
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