Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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den unbefangenen Reisenden in Erstaunen setzte, wie z. B. im 13. Jahr- 
hundert der Engländer Thomas Wickes von der wunderlichen Narr- 
heit der Deutschen spricht, überall und von allem Zoll zu erheben. 
Alle diese Abgaben und Zölle tragen den Charakter indirekter Steuern; 
denn Brückenzoll, Fluß9oll, Wegezoll, Geleitsgeld, Marktzoll wurden 
natürlich, wie gar nicht anders möglich, dem Konsumenten aufgebürdet. 
Seitdem durch die roncalischen Beschlüsse Friedrichs I. (1158) mit 
dem Wasser auch die Wasserkraft und später sogar der Wind für 
Regale erklärt worden waren, durften neue Wasser= und Windmühlen 
nur noch mit obrigkeitlicher Erlaubnis angelegt werden. Dabei behielt 
sich die landesfürstliche Obrigkeit nicht nur das freie Gemahl für ihre 
Bedürfnisse vor, sondern legte auch diesen Kauf= oder Pachtmühlen 
bestimmte jährliche Abgaben an Getreide auf, die sie dann wohl, wie 
alle solche Abgaben, gern begünstigten Herren oder Klöstern übertrug. 
So bestätigte Markgraf Diezmann 1298 die von den drei Mühlen 
zu Dobrilugk abzugebenden 6 Malter Roggen und 2½ Malter Weizen 
als Abgabe an das dortige Kloster. Auch von Wein und Bier wurden 
Abgaben erhoben unter dem Namen des Weinpfennigs und des Schrot- 
geldes, des letzteren Namen offenbar vom Zerschroten der Gerste her- 
genommen. Von den Abgaben der Innungen für ihren Betrieb war 
schon oben bei den Beden die Rede; es mag dabei des Wurfgeldes Er- 
wähnung gethan werden, d. h. der den Schlachtern obliegenden Steuer 
für das Niederwerfen, Schlachten der Tiere. Auch Salzzoll wurde ent- 
richtet und Viehzoll, sowohl für das Vieh, das zum Markte von Fremden 
angetrieben wurde, als für das, das die Bürger auf der Weide hatten. 
In Freiberg wurde dieser Viehzoll von weidendem Vieh wöchentlich 
erhoben. Friedrich Tuta gab ihn 1290 den Gebrüdern Heinrich, 
Nikolaus und Werner, Rittern von Honsberg, zu Lehen, die dann 
wieder darauf zu Gunsten des milden Hospitals zu St. Johannis 
verzichteten. 
Das ist eines von den vielen Beispielen für die Vergabung, Ver- 
schenkung, Verpachtung u. s. w. von Zöllen, die dann selbstverständlich 
von den Zollpflichtigen noch viel härter empfunden wurden, da die 
so Begabten kein Bedenken trugen, ihre Schenkung, Pacht 2c. nach 
besten Kräften für ihren Beutel auszunutzen. Gerade die Honsberge, 
die zu Freiberg die markgräfliche Vogtei ausübten, waren nach dieser
	        
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