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den unbefangenen Reisenden in Erstaunen setzte, wie z. B. im 13. Jahr-
hundert der Engländer Thomas Wickes von der wunderlichen Narr-
heit der Deutschen spricht, überall und von allem Zoll zu erheben.
Alle diese Abgaben und Zölle tragen den Charakter indirekter Steuern;
denn Brückenzoll, Fluß9oll, Wegezoll, Geleitsgeld, Marktzoll wurden
natürlich, wie gar nicht anders möglich, dem Konsumenten aufgebürdet.
Seitdem durch die roncalischen Beschlüsse Friedrichs I. (1158) mit
dem Wasser auch die Wasserkraft und später sogar der Wind für
Regale erklärt worden waren, durften neue Wasser= und Windmühlen
nur noch mit obrigkeitlicher Erlaubnis angelegt werden. Dabei behielt
sich die landesfürstliche Obrigkeit nicht nur das freie Gemahl für ihre
Bedürfnisse vor, sondern legte auch diesen Kauf= oder Pachtmühlen
bestimmte jährliche Abgaben an Getreide auf, die sie dann wohl, wie
alle solche Abgaben, gern begünstigten Herren oder Klöstern übertrug.
So bestätigte Markgraf Diezmann 1298 die von den drei Mühlen
zu Dobrilugk abzugebenden 6 Malter Roggen und 2½ Malter Weizen
als Abgabe an das dortige Kloster. Auch von Wein und Bier wurden
Abgaben erhoben unter dem Namen des Weinpfennigs und des Schrot-
geldes, des letzteren Namen offenbar vom Zerschroten der Gerste her-
genommen. Von den Abgaben der Innungen für ihren Betrieb war
schon oben bei den Beden die Rede; es mag dabei des Wurfgeldes Er-
wähnung gethan werden, d. h. der den Schlachtern obliegenden Steuer
für das Niederwerfen, Schlachten der Tiere. Auch Salzzoll wurde ent-
richtet und Viehzoll, sowohl für das Vieh, das zum Markte von Fremden
angetrieben wurde, als für das, das die Bürger auf der Weide hatten.
In Freiberg wurde dieser Viehzoll von weidendem Vieh wöchentlich
erhoben. Friedrich Tuta gab ihn 1290 den Gebrüdern Heinrich,
Nikolaus und Werner, Rittern von Honsberg, zu Lehen, die dann
wieder darauf zu Gunsten des milden Hospitals zu St. Johannis
verzichteten.
Das ist eines von den vielen Beispielen für die Vergabung, Ver-
schenkung, Verpachtung u. s. w. von Zöllen, die dann selbstverständlich
von den Zollpflichtigen noch viel härter empfunden wurden, da die
so Begabten kein Bedenken trugen, ihre Schenkung, Pacht 2c. nach
besten Kräften für ihren Beutel auszunutzen. Gerade die Honsberge,
die zu Freiberg die markgräfliche Vogtei ausübten, waren nach dieser