Altestes und erstes Siegel der Stadt Frelberg.
Kommt zuerst vor an einer Urkunde von 1227. Mitteilung des Freiberger Alter-
tumsvereins. Der Schild in der Offnung des Thores zeigt die für einige sächsische
Städtewappen charakteristische Zusammenstellung des meißnischen Löwen mit der
Landsberger Pfahlteilung. Umschrift: SILGILLVNBVRGENSIVN NWVRIEBERCH.
Vertreter der Gemeinde gewissermaßen als Volkstribunen fungieren
von denen drei aus der erbgesessenen Bürgerschaft, den sogenannten
Biereigen, und einer vom Handwerk erwählt werden sollten. Diese
Vierherren, wie man sie nannte, sollten an der Säule oder Decke, die
vor der Ratsstube steht, zu Gericht sitzen und erhielten davon auch
den Namen Deckenherren. Auch in Nordhausen kam es 1324 zu blutigen
Auseinandersetzungen zwischen Rat und Bürgerschaft. In Eisenach
wurden 1384 ebenfalls Vierherren eingesetzt.
In den meißnischen Landen traten solche Gegensätze später und
viel weniger schroff hervor. Die hier von Haus aus besser begründete
landesherrliche Gewalt hielt übermäßig hervorwuchernde Triebe zurück.
Es zeigte sich damals schon im Hause Wettin ein einsichtsvolles Ver-
ständnis für das Wohl und Wehe des Handwerks in dem sorgfältigen
Abwägen von Rechten und Pflichten. Friedrich der Kleine ordnete
1295 den Tuchverkauf zu Dresden, 1345 vermittelte Friedrich der
Ernsthafte zwischen dem Rate und der Tuchmacherzunft; 1353 gestattete