Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

  
Altestes und erstes Siegel der Stadt Frelberg. 
Kommt zuerst vor an einer Urkunde von 1227. Mitteilung des Freiberger Alter- 
tumsvereins. Der Schild in der Offnung des Thores zeigt die für einige sächsische 
Städtewappen charakteristische Zusammenstellung des meißnischen Löwen mit der 
Landsberger Pfahlteilung. Umschrift: SILGILLVNBVRGENSIVN NWVRIEBERCH. 
Vertreter der Gemeinde gewissermaßen als Volkstribunen fungieren 
von denen drei aus der erbgesessenen Bürgerschaft, den sogenannten 
Biereigen, und einer vom Handwerk erwählt werden sollten. Diese 
Vierherren, wie man sie nannte, sollten an der Säule oder Decke, die 
vor der Ratsstube steht, zu Gericht sitzen und erhielten davon auch 
den Namen Deckenherren. Auch in Nordhausen kam es 1324 zu blutigen 
Auseinandersetzungen zwischen Rat und Bürgerschaft. In Eisenach 
wurden 1384 ebenfalls Vierherren eingesetzt. 
In den meißnischen Landen traten solche Gegensätze später und 
viel weniger schroff hervor. Die hier von Haus aus besser begründete 
landesherrliche Gewalt hielt übermäßig hervorwuchernde Triebe zurück. 
Es zeigte sich damals schon im Hause Wettin ein einsichtsvolles Ver- 
ständnis für das Wohl und Wehe des Handwerks in dem sorgfältigen 
Abwägen von Rechten und Pflichten. Friedrich der Kleine ordnete 
1295 den Tuchverkauf zu Dresden, 1345 vermittelte Friedrich der 
Ernsthafte zwischen dem Rate und der Tuchmacherzunft; 1353 gestattete
	        
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