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gesetzen heißt, er mußte die Kost anbieten. — Mit dem Schürfen war
es aber meist nicht abgethan; es machte sich eine eingehendere Nach-
sorschung nötig mittelst eines sogenannten Suchstollens. Man trieb
nämlich an niederen Stellen des Gebirges in das Gestein einen hori-
zontalen Gang, der nach und nach ein wenig anstieg. Dazu gehörte
aber die Erlaubnis des Berg-
meisters oder des Lehnsherrn,
die man nachsuchen oder, wie
der Fachausdruck lautet, muten
mußte. Hatte mandiese erhalten
und dann seinen Stollen sieben
Lachter, den Lachter zu zwei
Meter gerechnet, in horizontaler.
wenn auch, wie gesagt, etwas
ansteigender Richtung in den
Berg getrieben, so hatte man
damit das Recht erlangt, daß
niemand von da an, wo man
- die Wasserseige, d. h. die nied-
Bergmann rigste Stelle des Stollens, also
vom Ende des 13. Jahrhunderts meist die Tagöffnung, das so-
Ppe. mol s te genamte Muniloch, ungelent
Eugel, darauf eine Haube mit dachziegel- hatte, fünfzig Meter weit weder
artiger Fassung; wohl von Filz oder Leder. nach vorn, noch nach hinten,
m Berslsan an — weder nach oben (im Hangen-
—..——JJs 3J
it gelb. Bei einem anderen ist Gugel und noch nach unten #m Liegen-
Rock rot, Beinkleidung gelb. den) bauen durfte. Diese Be-
(Hefner-Alteneck) grenzung von fünfzig Meter ent-
sprichtdembergmännischen Maße
von drei und einem halben Lehen; ein Lehen aber rechnete man zu
sieben Lachtern. War der Suchende nun wirklich auf einen Gang
Silbererz gestoßen, so mußte er, da ja der Abbau von Silber= und
anderen Erzen Regal des Landesherrn war, unter Nachweisung von
der Bauwürdigkeit seines Ganges sich damit belehnen lassen. Für bau-
würdig aber wurde der Gang dann gehalten, wenn er auf der Sohle