Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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gesetzen heißt, er mußte die Kost anbieten. — Mit dem Schürfen war 
es aber meist nicht abgethan; es machte sich eine eingehendere Nach- 
sorschung nötig mittelst eines sogenannten Suchstollens. Man trieb 
nämlich an niederen Stellen des Gebirges in das Gestein einen hori- 
zontalen Gang, der nach und nach ein wenig anstieg. Dazu gehörte 
aber die Erlaubnis des Berg- 
meisters oder des Lehnsherrn, 
die man nachsuchen oder, wie 
der Fachausdruck lautet, muten 
mußte. Hatte mandiese erhalten 
und dann seinen Stollen sieben 
Lachter, den Lachter zu zwei 
Meter gerechnet, in horizontaler. 
wenn auch, wie gesagt, etwas 
ansteigender Richtung in den 
Berg getrieben, so hatte man 
damit das Recht erlangt, daß 
niemand von da an, wo man 
- die Wasserseige, d. h. die nied- 
Bergmann rigste Stelle des Stollens, also 
vom Ende des 13. Jahrhunderts meist die Tagöffnung, das so- 
Ppe. mol s te genamte Muniloch, ungelent 
Eugel, darauf eine Haube mit dachziegel- hatte, fünfzig Meter weit weder 
artiger Fassung; wohl von Filz oder Leder. nach vorn, noch nach hinten, 
m Berslsan an — weder nach oben (im Hangen- 
—..——JJs 3J 
it gelb. Bei einem anderen ist Gugel und noch nach unten #m Liegen- 
  
  
Rock rot, Beinkleidung gelb. den) bauen durfte. Diese Be- 
(Hefner-Alteneck) grenzung von fünfzig Meter ent- 
sprichtdembergmännischen Maße 
von drei und einem halben Lehen; ein Lehen aber rechnete man zu 
sieben Lachtern. War der Suchende nun wirklich auf einen Gang 
Silbererz gestoßen, so mußte er, da ja der Abbau von Silber= und 
anderen Erzen Regal des Landesherrn war, unter Nachweisung von 
der Bauwürdigkeit seines Ganges sich damit belehnen lassen. Für bau- 
würdig aber wurde der Gang dann gehalten, wenn er auf der Sohle
	        
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