Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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mindestens einen Lachter lang war und das Erz wenigstens drei Mark 
und eine Viertung Silbers auf den Zentner ergab. Darüber entschied 
der Zehntner, d. h. der markgräfliche Beamte, der von den Privat- 
bergwerken den Zehnten eintriebö; ihm wurde ein Korb von dem auf- 
gesundenen Erze, vor Zeugen vom Häuer gehauen, gebracht und er 
aufgefordert, den Unternehmer im Namen des Landesherrn belehnen 
zu lassen. Damit wurde vom Zehntner der Bergmeister beauftragt, 
der nun dem Neufänger, wie man den Auffinder der Silberader nannte, 
die Grube messen mußte. Dieser kam und fragte den Finder, welches 
seine Grube und sein Gang sei, die ihm jener unter Eid, daß es seine 
rechte Fundgrube sei, zu zeigen hatte. Dabei trat der Neufänger auf 
seine Hängebank, d. h. an den Ort, wo er seinen Suchstollen oder 
auch einen senkrechten Schacht eingetrieben hatte, legte zwei Finger 
auf sein Haupt und sprach: „Daß dies meine rechte Fundgrube sei, 
also gebrauche ich meines Hauptes und meiner vorderen Hand, so mir 
Gott helfe und alle Heiligen.“ Hierauf nahm der Bergmeister die 
Schnur, legte sie mitten auf den Rundbaum, d. h. auf die Welle, um 
die das Seil gelegt wurde, an dem man bei in Gang befindlichen 
Gruben die Erzkübel aus der Tiefe zu Tage förderte, und maß nun 
von hier nach der einen Seite 3½ Lehen, das Lehen also, wie gesagt, 
zu sieben Lachter Länge und sieben Lachter Breite gerechnet; dazu 
kamen noch ein Lehen für den Markgrafen, eins für die Markgräfin, 
und auch dem Truchseß, dem Kämmerer und dem Bergmeister wurde je eine 
Lehen gemessen. Auch nach der anderen Seite hin wurden für den Neu- 
fänger 3½ Lehen und wieder je eines für Fürst und Fürstin ausgemessen, 
dazu aber noch zwei Lehen für die Stadt, die sogenannten Bürger- 
lehen. An gewissen Stellen beim Vermessen durfle der Lehnträger 
einen Sprung rückwärts ohne Stab und Anhalten thun, und so viel 
er erspringen konnte, wurde ihm noch zu gute gerechnet. — Der 
Neufänger mußte nun alsbald die Arbeit beginnen oder beginnen 
lassen. That er oder die mit ihm zum Abbau der Grube zusammen- 
getretenen Genossen, die sogenannten Gewerke, in der Zeit von drei 
Arbeitstagen nichts, so konnte der Bergmeister die Lehen weiter leihen, 
wem er wollte. Das Abbauen aber geschah früher so, daß man 
mehrere Schächte von Tage gerade nieder in die Tiefe senkte oder 
abteufte; man folgte also nicht dem Streichen des Ganges durch An-
	        
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