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mindestens einen Lachter lang war und das Erz wenigstens drei Mark
und eine Viertung Silbers auf den Zentner ergab. Darüber entschied
der Zehntner, d. h. der markgräfliche Beamte, der von den Privat-
bergwerken den Zehnten eintriebö; ihm wurde ein Korb von dem auf-
gesundenen Erze, vor Zeugen vom Häuer gehauen, gebracht und er
aufgefordert, den Unternehmer im Namen des Landesherrn belehnen
zu lassen. Damit wurde vom Zehntner der Bergmeister beauftragt,
der nun dem Neufänger, wie man den Auffinder der Silberader nannte,
die Grube messen mußte. Dieser kam und fragte den Finder, welches
seine Grube und sein Gang sei, die ihm jener unter Eid, daß es seine
rechte Fundgrube sei, zu zeigen hatte. Dabei trat der Neufänger auf
seine Hängebank, d. h. an den Ort, wo er seinen Suchstollen oder
auch einen senkrechten Schacht eingetrieben hatte, legte zwei Finger
auf sein Haupt und sprach: „Daß dies meine rechte Fundgrube sei,
also gebrauche ich meines Hauptes und meiner vorderen Hand, so mir
Gott helfe und alle Heiligen.“ Hierauf nahm der Bergmeister die
Schnur, legte sie mitten auf den Rundbaum, d. h. auf die Welle, um
die das Seil gelegt wurde, an dem man bei in Gang befindlichen
Gruben die Erzkübel aus der Tiefe zu Tage förderte, und maß nun
von hier nach der einen Seite 3½ Lehen, das Lehen also, wie gesagt,
zu sieben Lachter Länge und sieben Lachter Breite gerechnet; dazu
kamen noch ein Lehen für den Markgrafen, eins für die Markgräfin,
und auch dem Truchseß, dem Kämmerer und dem Bergmeister wurde je eine
Lehen gemessen. Auch nach der anderen Seite hin wurden für den Neu-
fänger 3½ Lehen und wieder je eines für Fürst und Fürstin ausgemessen,
dazu aber noch zwei Lehen für die Stadt, die sogenannten Bürger-
lehen. An gewissen Stellen beim Vermessen durfle der Lehnträger
einen Sprung rückwärts ohne Stab und Anhalten thun, und so viel
er erspringen konnte, wurde ihm noch zu gute gerechnet. — Der
Neufänger mußte nun alsbald die Arbeit beginnen oder beginnen
lassen. That er oder die mit ihm zum Abbau der Grube zusammen-
getretenen Genossen, die sogenannten Gewerke, in der Zeit von drei
Arbeitstagen nichts, so konnte der Bergmeister die Lehen weiter leihen,
wem er wollte. Das Abbauen aber geschah früher so, daß man
mehrere Schächte von Tage gerade nieder in die Tiefe senkte oder
abteufte; man folgte also nicht dem Streichen des Ganges durch An-