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aber wurden bei weiterer Ausdehnung des Baues notwendig und
hierfür waren wieder besondere Bestimmungen in Geltung. Denn um
solchen kostspieligeren und größeren Bau zu unternehmen, dazu reichte
die zeitweilige Belehnung mit dem notwendigen Felde, wie sie oben
beschrieben wurde, nicht zu; man mußte sich das Feld zu eigen geben
oder, wie der Fachausdruck lautet, vererben lassen. Dazu bedurfte
es einer besonderen Mutung beim Bergmeister, der die Erlaubnis des
Landesherrn vermittelte. Gab der Landesherr die Erlaubnis zur
Anlage eines solchen Erbstollens, so führten die geschworenen Bürger
von Freiberg mit dem Bergmeister, wo immer im Lande die Anlage
erfolgen sollte, die nötigen Vermessungen aus; Vorbedingung aber
war, daß von dem zu Belehnenden dort schon eine Fundgrube be-
trieben worden war und dieser Betrieb eine Erweiterung notwendig
machte. Für ihre Bemühungen erhielten die Bürger einen Eimer
Wein und acht Schillinge, der Bergmeister aber vier Schillinge. Hierbei
wmde ein Bergleder auf der Halde ausgebreitet und das Geld darauf
gezählt. Solcher Erbstollen mußte mit mindestens drei Häuern be-
trieben werden und mußte durch die Abteufung von Schächten in
gewissen Zwischenräumen soviel nötige Luft und Licht erhalten, daß
die Häuer nicht durch böse Wetter oder Schwaden, wie man die
gistigen, zum Teil explosiblen Gase in der Bergmannssprache nennt,
geschädigt werden konnten.
In der Grube schon wurde von den erfahrenen Bergleuten das
Erz von dem sogenannten tauben Gestein gesondert und in Körbe,
Fässer oder leinene Säcke verpackt, das taube Gestein dagegen in
Tröge gefüllt und vermittelst eines Seiles und des Haspels aus der
Grube gezogen und auf die Halde gestürzt. Vielfach fand sich in das
taube Gestein eingesprengt noch Erz, um das sich die Unternehmer
in der Regel wenig kümmerten. Sie verkauften oder verpachteten die
Ausbeutung dieses Schuttes an Leute, die sich die Mühe nehmen
wollten, das eingesprengte Erz herauszuklauben. Es scheint sich dabei
immer noch genug ergeben zu haben, denn wir finden Schenkungen
solcher Halden an Klöster oder die Verleihung des zehnten Teiles von
dem durch Ausschmelzen gewonnenen Silber. — Das edlere Erz hin-
gegen wurde auf besondere Haufen gestürzt und wo Gewerken, also
mehrere Teilnehmer, am Betrieb vorhanden waren, unter diese wöchent-