Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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aber wurden bei weiterer Ausdehnung des Baues notwendig und 
hierfür waren wieder besondere Bestimmungen in Geltung. Denn um 
solchen kostspieligeren und größeren Bau zu unternehmen, dazu reichte 
die zeitweilige Belehnung mit dem notwendigen Felde, wie sie oben 
beschrieben wurde, nicht zu; man mußte sich das Feld zu eigen geben 
oder, wie der Fachausdruck lautet, vererben lassen. Dazu bedurfte 
es einer besonderen Mutung beim Bergmeister, der die Erlaubnis des 
Landesherrn vermittelte. Gab der Landesherr die Erlaubnis zur 
Anlage eines solchen Erbstollens, so führten die geschworenen Bürger 
von Freiberg mit dem Bergmeister, wo immer im Lande die Anlage 
erfolgen sollte, die nötigen Vermessungen aus; Vorbedingung aber 
war, daß von dem zu Belehnenden dort schon eine Fundgrube be- 
trieben worden war und dieser Betrieb eine Erweiterung notwendig 
machte. Für ihre Bemühungen erhielten die Bürger einen Eimer 
Wein und acht Schillinge, der Bergmeister aber vier Schillinge. Hierbei 
wmde ein Bergleder auf der Halde ausgebreitet und das Geld darauf 
gezählt. Solcher Erbstollen mußte mit mindestens drei Häuern be- 
trieben werden und mußte durch die Abteufung von Schächten in 
gewissen Zwischenräumen soviel nötige Luft und Licht erhalten, daß 
die Häuer nicht durch böse Wetter oder Schwaden, wie man die 
gistigen, zum Teil explosiblen Gase in der Bergmannssprache nennt, 
geschädigt werden konnten. 
In der Grube schon wurde von den erfahrenen Bergleuten das 
Erz von dem sogenannten tauben Gestein gesondert und in Körbe, 
Fässer oder leinene Säcke verpackt, das taube Gestein dagegen in 
Tröge gefüllt und vermittelst eines Seiles und des Haspels aus der 
Grube gezogen und auf die Halde gestürzt. Vielfach fand sich in das 
taube Gestein eingesprengt noch Erz, um das sich die Unternehmer 
in der Regel wenig kümmerten. Sie verkauften oder verpachteten die 
Ausbeutung dieses Schuttes an Leute, die sich die Mühe nehmen 
wollten, das eingesprengte Erz herauszuklauben. Es scheint sich dabei 
immer noch genug ergeben zu haben, denn wir finden Schenkungen 
solcher Halden an Klöster oder die Verleihung des zehnten Teiles von 
dem durch Ausschmelzen gewonnenen Silber. — Das edlere Erz hin- 
gegen wurde auf besondere Haufen gestürzt und wo Gewerken, also 
mehrere Teilnehmer, am Betrieb vorhanden waren, unter diese wöchent-
	        
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