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Vögte der Stadt Mühlhausen allerlei Raubzüge in thüringisches.
mainzisches und hessisches Gebiet gestatteten. Darum war schon 1327
im Auftrage der Landgräfin Elisabeth, da sie auch ihre Güter verletzt
hatten, der tapfere Friedrich von Wangenheim gegen sie und ihre Ge-
sellen zu Felde gezogen. Einiger der letzteren, der Herren von Kune-
mund, wurde er habhaft und mit dem brutalen Hohne der Zeit licß
er sie trotz des beweglichen Flehens ihrer Mutter drei Mann hoch
einen jeder mit einer Katze an den Galgen hängen. Da die Treffurter
aber noch nicht Ruhe hielten, so zog auch Landgraf Friedrich bald
nach seinem selbständigen Regierungsantritte verbündet mit Heinrich II.
von Hessen und dem Erzbischof Balduin von Trier, der nach des.
Erzbischofs Matthias von Mainz Tode, 1328, dort vikariatsweise das
Stift verweste und es gern mit Trier verbunden gesehen hätte
gegen die Treffurter, schlug sie, eroberte ihre Burg Nortmannstein
und belegte ihre Besitzungen Derla, Spangenberg und Dünnwerde mit
Beschlag. Die Sieger machten daraus eine sogenannte Ganerbschaft,
d. h. ein gemeinsam zu verteidigendes und durch drei Bögte gemeinsam
zu verwaltendes Besitztum. Spangenberg kam 1350 endgültig an
Hessen. — Bald darnach geriet der Landgraf in Händel mit den
Erfurtern, die sich schon in der Streitsache mit seiner Mutter ziemlich
zweideutig benommen hatten. Damals hatte mit ihm der Graf Hein-
rich III. von Hohnstein den Erfurtern manchen Schaden zugefügt und
dieser dann die Fehde allein weitergeführt. Gegen ihn gingen die
von Ersurt den Administrator von Mainz, Erzbischof Balduin, an.
Der kam und kriegte gegen den Hohnsteiner. Gar bald aber bekamen
es die Erfurter satt, ihn mit Kriegsvolk, Proviant und Geld zu unter-
stützen und sagten ihm die Heeresfolge auf, ließen übrigens, was sie
auch sonst oft und gern thaten, ihre üble Laune an der Klerisei aus.
Unter anderem warfen sie den Dechanten am Stiste Unserer lieben
Frauen, Hermann von Bibra, der sich noch kurz zuvor durch genaue
Aufzeichnung der Gerechtigkeiten des Mainzer Stuhles bei der Stadt
Erfurt um beide Teile verdient gemacht hatte, ins Gefängnis unter
der Kämmerei, „woselbst ihn weder Sonne noch Mond bescheinen
konnte.“ Eine heimliche Abmachung des Administrators mit einigen
vom Rate mißlang, und so wandte sich der Erzbischof an den Land-
grafen. Dieser zitierte die übermütigen Bürger vor sein Landgericht