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erweisen, auch an ihren Ehren, Rechten, Leuten und Gütern in keiner
Weise hindern noch abhalten sollten; das war eigentlich eine Ab-
machung, die nach keiner Seite hin einen endgültigen Entscheid gab und
ebenso gut vor dem Ausbruch der Fehde zu Friedenszeiten beobachtet
worden war. Das Einzige, was der Landgraf an Vorteil gewann,
war die Zusage, daß der Schwarzburger dem Mainzer Heinrich von
Virneburg nicht helfen wollte, wenn ihn der Landgraf mit Krieg über-
zöge. In der That hatten der Landgraf von Thüringen und sein
Schwager von Hessen und andere Fürsten 1344 einen Bund zur Be-
sehdung des ihnen zu keck auftretenden Heinrichs von Virneburg ge-
schlossen. Doch wußte der Mainzer den Bund zu sprengen. Im
selben Jahre aber ging der Würzburger Ausgleich, wie vorauszusehen
war, in die Brüche, nachdem schon im April 1344 dem Grafen von
Weimar die Herrschaft Orlamünde, wennschon in der Form eines Ver-
kaufes, abgedrungen worden war. Mit dem Schwarzburger aber geriet
Friedrich zusammen, weil er in dessen Erwerbung der festen Dornburg
an der Saale von den Schenken von Tautenburg eine ihm bedrohliche
Machterweiterung sah. Gleichzeitig traten die Grasen von Orlamünde
der vom Landgrafen beabsichtigten Verheiratung seines Sohnes mit
Katharina, der Tochter des reichen Grafen von Henneberg, der die
sogenannte neue Herrschaft, nämlich die Pflegen Koburg und Schmal-
kalden besaß und als Heiratsgut mitzugeben versprach, hindernd in den
Weg. Der Kampf drehte sich wesentlich wieder um Arnstadt, mit
wechselndem Erfolge, woran zum Teil die Unzuverlässigkeit der Erfurter
die Schuld trug. Hier wurde Landgraf Friedrich so schwer verwundet,
daß er vier Wochen in Erfurt siech darnicherlag. Dann wurde Dorn-
burg fünf Wochen lang belagert; ehe es aber zu Falle kam, wurde
am 26. Juli 1345 ein Friede zwischen allen Beteiligten zum Abschluß
gebracht. Die Grafen von Schwarzburg verzichteten auf Kahla, das
ihnen Friedrich mit stürmender Hand genommen, ihr Schwager, der
Burggraf Albrecht von Kirchberg, dessen Veste Altenberg erobert worden
war, mußte dafür auf Greifenberg verzichten. Die bei diesen Verhand-
lungen völlig bei Seite gelassenen Grafen von Weimar sahen sich nun
zu einem für sie sehr schmerzhaften Ausgleich genötigt. Im Vertrag
von Weißenfels 1346 mußten sie sich nach einigen Abstrichen von
ihrem Besitztume dem Landgrafen unbedingt unterordnen; mit dem