Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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burgischen Hohenzollern, die zweite, Beatrix, den Grafen Bernhard IV. 
von Anhalt. Von den Söhnen starb einer in frühester Jugend, von 
den überlebenden waren beim Tode des Vaters Friedrich 17, Bal- 
thasar 13, Ludwig 9 und Wilhelm 6 Jahre alt. Nach sächsischem 
Rechte mündig, übernahm der Alteste, Friedrich, der dann als der 
Strenge zubenannt wurde, mit kaiserlicher Zustimmung die Vormund- 
schaft über seine Brüder auf zehn Jahre. Diese Übertragung der 
Vormundschaft erfolgte zu gleicher Zeit mit der Gesamtbelehnung der 
meißnischen und thüringischen Länder auf der großen Fürstenversamm- 
lung zu Bautzen im Februar 1350, wo zwischen Karl und Ludwig 
endgültig Frieden geschlossen wurde. Ebenso wurde Friedrich zugleich 
mit für seine Brüder die Lehnsunterwerfung der Grafen von Orla- 
münde bestätigt und der von Kaiser Ludwig erteilte Judenschutz wieder 
übertragen. Die Wettiner sollten nun auch mit behilflich sein, die 
Wittelsbacher in ihrem wiedererlangten Besitze zu festigen. Natürlich 
meldete Friedrich sofort die schon vom Vater so oft geltend gemachten 
Ansprüche an und es kamen nun thatsächlich mehrere Teile der Lausitz 
in den Pfandbesitz der Wettiner; doch erfolgte eine pfandweise Be- 
lehnung mit der Lausitz, da sich die Finanzen der Wittelsbacher in- 
zwischen nicht gebessert und die Wettiner sich darum schon als Herren 
betrachteten, erst am 2. Februar 1360. Schon im April 1364 aber 
ging gegen Erlegung der Pfandsumme die Lausitz wieder an Böhmen 
über, wie noch des näheren zu erzählen sein wird. — Auch ward zu 
Bautzen allen wettinischen Brüdern des heiligen römischen Reiches Ober- 
jägermeister-Amt verliehen, das schon von Ludwig dem Bayer ihrem 
Vater verliehen wurde und an Ansehen gleich hinter den Erzämtern 
der Kurfürsten kam. 
Die vormundschaftliche Regierung Friedrichs erhielt am 28. Sep- 
tember 1351 einen besonderen Zusatz durch die Vereinigung mit Bal- 
thasar, daß man von Walpurgis des nächsten Jahres an dreizehn 
Jahre lang die Herrschaft nicht teilen wolle. Bei der wachsenden 
Macht des luxemburger Hauses lag der Vorteil einer einheitlichen 
Regierung zu sehr auf der Hand, als daß man in den alten Fehler 
der Wettiner hätte verfallen sollen. Noch lebte eine Zeugin all des 
Unheils, das aus den früheren Teilungen hervorgegangen war, in der 
alten, klugen Landgräfin Elisabeth, der Witwe Friedrichs des Freidigen,
	        
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