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burgischen Hohenzollern, die zweite, Beatrix, den Grafen Bernhard IV.
von Anhalt. Von den Söhnen starb einer in frühester Jugend, von
den überlebenden waren beim Tode des Vaters Friedrich 17, Bal-
thasar 13, Ludwig 9 und Wilhelm 6 Jahre alt. Nach sächsischem
Rechte mündig, übernahm der Alteste, Friedrich, der dann als der
Strenge zubenannt wurde, mit kaiserlicher Zustimmung die Vormund-
schaft über seine Brüder auf zehn Jahre. Diese Übertragung der
Vormundschaft erfolgte zu gleicher Zeit mit der Gesamtbelehnung der
meißnischen und thüringischen Länder auf der großen Fürstenversamm-
lung zu Bautzen im Februar 1350, wo zwischen Karl und Ludwig
endgültig Frieden geschlossen wurde. Ebenso wurde Friedrich zugleich
mit für seine Brüder die Lehnsunterwerfung der Grafen von Orla-
münde bestätigt und der von Kaiser Ludwig erteilte Judenschutz wieder
übertragen. Die Wettiner sollten nun auch mit behilflich sein, die
Wittelsbacher in ihrem wiedererlangten Besitze zu festigen. Natürlich
meldete Friedrich sofort die schon vom Vater so oft geltend gemachten
Ansprüche an und es kamen nun thatsächlich mehrere Teile der Lausitz
in den Pfandbesitz der Wettiner; doch erfolgte eine pfandweise Be-
lehnung mit der Lausitz, da sich die Finanzen der Wittelsbacher in-
zwischen nicht gebessert und die Wettiner sich darum schon als Herren
betrachteten, erst am 2. Februar 1360. Schon im April 1364 aber
ging gegen Erlegung der Pfandsumme die Lausitz wieder an Böhmen
über, wie noch des näheren zu erzählen sein wird. — Auch ward zu
Bautzen allen wettinischen Brüdern des heiligen römischen Reiches Ober-
jägermeister-Amt verliehen, das schon von Ludwig dem Bayer ihrem
Vater verliehen wurde und an Ansehen gleich hinter den Erzämtern
der Kurfürsten kam.
Die vormundschaftliche Regierung Friedrichs erhielt am 28. Sep-
tember 1351 einen besonderen Zusatz durch die Vereinigung mit Bal-
thasar, daß man von Walpurgis des nächsten Jahres an dreizehn
Jahre lang die Herrschaft nicht teilen wolle. Bei der wachsenden
Macht des luxemburger Hauses lag der Vorteil einer einheitlichen
Regierung zu sehr auf der Hand, als daß man in den alten Fehler
der Wettiner hätte verfallen sollen. Noch lebte eine Zeugin all des
Unheils, das aus den früheren Teilungen hervorgegangen war, in der
alten, klugen Landgräfin Elisabeth, der Witwe Friedrichs des Freidigen,