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Mehrfach ist von der Heiratspolitik der Wettiner in dieser Zeit
die Rede gewesen, sofern sie sich an das Haus Luxemburg anschloß.
Des Kaisers Nichte Elisabeth verheiratete sich, wie es ausgemacht war,
im Jahre 1366 mit Wilhelm von Thüringen-Meißen und brachte
ihm die versprochene reiche Mitgist mit. Sein Bruder Balthafar jedoch
nahm die alten Beziehungen zu Henneberg wieder auf; er vermählte
sich 1374 mit Margaretha, der Tochter der schon früher genannten
Sophie von Henneberg, die den Burggrafen Albrecht von Nürnberg
geheiratet hatte. Bei dieser Gelegenheit kam es zu der vorerwähnten
Neuteilung des jüngeren hennebergischen Erbes umd in deren Folge
brachte Margaretha ihrem Gatten die Ämter und Städte Heldburg,
Hildburghausen, Eisfeld, Ermanshausen und Ummenstadt zu, die dann
nach dem Aussterben der Linie Balthafars (1440) der von Friedrich
dem Strengen seiner Zeit erworbenen Pflege Koburg zufielen. Auch
von Balthasar muß gerühmt werden, daß er ein wackerer und kriegs-
tüchtiger Herr war. Gleich dem Vater trat er in den Dienst des
Königs von England gegen Frankreich und holte dort den goldenen
Sporn, und nach seiner Heimkehr bekamen die Raubritter in dem
seiner Verwaltung zugeteilten Osterlande seine schwere Hand genau so
zu fühlen, wie in Meißen Wilhelms sich fühlbar machte. — Nun aber
schwebte um dieselbe Zeit, da Balthasars Ehe eine so schätzenswerte Ver-
mehrung der wettinischen Hausmacht verursachte, jene zweite Verlobung
mit einer Prinzessin des luxemburgischen Hauses, die des jungen Land-
grafen Friedrich mit Anna, der Tochter Kaiser Karls, die in das
Jahr 1373 fällt. Sie hat wohl noch das schwache Band gebildet,
das die Landhrafen beim Kaiser festhielt, nachdem er sich vor Erfurt
und in der Sache ihres Bruders Ludwig so lau und zweideutig be-
wiesen hatte. Sie drangen darum auch nach dieser Zeit auf noch-
malige Festigung des Verlobungspaktes, worauf Karl 1377 auch
wirklich einging; dementsprechend ließ er im Februar 1377 die für den
Fall der Verlobungsauflösung als Pfand gesetzten Städte Brüx und
Laun in Böhmen den Landgrafen den in solchen Fällen üblichen
Huldigungseid leisten.
Es wurde aber schon beiläufig darauf hingewiesen, daß sich die
Stellung Wenzels zu den Wettinern nach dem Tode seines Vaters
infolge des geänderten Ganges der europäischen Politik ebenfalls