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Vertrag schließenden Seiten nicht eingehalten worden waren, überdies
aber die kaiserliche Bestätigung fehlte, so haben Anhalt und Braun-
schweig ihre Ansprüche gar nicht erst angemeldet. Das Gesuch des
Kurfürsten Ludwig von der Pfalz, seinem Sohne das erledigte Reichs-
lehen zu geben, wies Sigismund ab, da er nicht zwei Kurstimmen bei
derselben Familie zu sehen wünschte. — Endlich ward noch Kurfürst
Friedrich von Brandenburg für seinen Sohn Johann vorstellig, weil
dieser mit Barbara, einer Tochter Rudolfs III., des vorletzten Kur-
fürsten von Sachsen, vermählt war; er meinte seiner Forderung da-
durch Nachdruck zu verleihen, doß er ohne weiteres Wittenberg und
Umgegend besetzte. Aber Sigismund ließ sich durch alles dies nicht
bestimmen. Er sah durch die Erledigung der sächsischen Kur sich eine
überaus willkommene, ihn nichts kostende Gelegenheit geboten, um den
meißnischen Markgrafen für seine ihm während der Kämpfe mit den
Hussiten geleisteten Dienste zu belohnen und für die dabei aufgewandten
Kriegskosten einigermaßen zu entschädigen. Auch hatte er damit ein
Mittel, den Meißner vom Brandenburger zu trennen, der sich, ganz
im Gegensatz zu seinem früheren Verhalten, an die Spitze einer mit
Sigismunds Reichsverwaltung mißzufriedenen Partei gestellt hatte.
Auch mochte mitwirken, daß Friedrich in Apel Vitztum von Apolda
einen geschickten und bei Sigismund gern gesehenen Unterhändler ge-
schickt hatte. Somit stellte er am 6. Januar 1423 zu Preßburg einen
Lehnbrief aus, wodurch er das Herzogtum Sachsen und die damit
verbundene Kur mir allem Zubehör an Friedrich den Streitbaren und
seine Erben verlieh; nur Kalau und Dobrilugk, als zur Krone Böhmen
gehörig, wurden ausgenommen. Die feierliche Lehnsübertragung sollte
stattfinden, sobald sich der neue Kurfürst dazu präsentiere. Bei der
Besetzung eines Teils des Herzogtums durch den Brandenburger
schienen ernstere Zusammenstöße nicht ausgeschlossen. Deswegen beauf-
tragte Sigismund den königlichen Hofrichter, Grafen Johann von
Lupfen, Landgrafen zu Stulingen, die Einsetzung des neuen Kurfürsten
zu bewirken, wenn nötig, unter Anwendung von Waffengewalt. Doch
ließ es Friedrich von Brandenburg so weit nicht kommen, sondern
verglich sich schon am 25. Februar 1423 mit dem neuen Nachbar auf
10 000 Schock böhmische Groschen, in mehreren Terminen zahlbar,
las Entschädigung für feine Ansprüche. Nun stand die Anerkennung