Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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die Fische im Teiche verbrennst.“ — Kunz war mit seinem Gefangenen 
in die Nähe von Elterlein, bis zum nachmals darnach benannten 
Fürstenberge, gekommen. Hier, in der Nähe der böhmischen Grenze, 
machte er Rast, meinte er doch binnen weniger Stunden in Sicherheit 
zu sein. Dem erschöpften Prinzen gestattete er, in der näheren Um- 
gebung Erdbeeren zu suchen und ließ ihn in seiner sicheren Sorglosigkeit 
aus den Angen; so konnte sich Prinz Albrecht einem Köhler, mit 
Namen Georg Schmidt, auf den er zufällig traf, entdecken. Schon 
hatte man in dieser Gegend von der altenburger That vernommen, 
und der Köhler war sofort zur Hilfeleistung bereit, nachdem er noch 
rasch seine Frau von der Sache unterrichtet hatte. Diese gab mit dem 
Köhlermesser, dem sogenannten Zschörper, durch Anschlagen an die 
Bäume das unter den Köhlern vereinbarte Notzeichen, worauf mehrere 
herbeieilten und Schmidt beistanden, der sich schon an Kunz von 
Kauffungen gemacht hatte. Dieser kam dadurch, daß er sich mit den 
Sporen im Gestrüpp verwickelte, zu Fall und wurde nun zusamt 
seinem Knappen Schweinitz dingfest gemacht. Die über ihren Fang 
hocherfreuten Köhler brachten nun ihre Gefangenen und den geretteten 
Prinzen nach dem Kloster Grünhain, dessen Abt Liborius Albrecht 
ungesäumt nach Altenburg zurücksandte, während Kunz und Schweinitz 
nach Zwickau gebracht wurden. — Mosen und Schönfeld hatten sich, 
als sie allenthalben die Sturmglocken vernahmen, nicht weiter getraut 
und sich mit dem Prinzen Ernst in der Nähe des Schlosses Stein 
bei Hartenstein in der sogenannten, zwanzig Meter tiefen Teufelskluft, 
nachher in Prinzenhöhle umgetauft, verborgen. Als ihnen nun durch 
Zufall die Gefangennahme Kunzens bekannt wurde, traten sie mit dem 
kurfürstlichen Oberamtmann Friedrich von Schönburg in Zwickau in 
Unterhandlung wegen Auslieferung des Prinzen gegen freien Abzug. 
Die Ubergabe erfolgte am 11. Juli auf Schloß Hartenstein, worauf 
Mosen und Schönfeld eilten, außer Landes zu kommen. 
Die beglückten Eltern bezeugten zunächst dem Himmel ihre Dank- 
barkeit durch Gebete, kirchliche Feiern und fromme Stiftungen; auch 
rings im Lande dankte man in Kirchen und Klöstern mit einem 
Te Deum laudamus Gott für die wunderbare Errettung der Prinzen. 
Den wackeren Köhler Georg Schmidt aber ließ der Kurfürst zu sich 
entbieten, und da dieser in feiner Erzählung des Vorganges die Worte
	        
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