Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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gund ermordet. Nun warfen die Burgunder ihr Auge auf die Land- 
schaft. Johanns Bruder, Anton von Burgund, vermählte sich 1409 mit 
Elifabeth, der Tochter des jüngsten Bruders König Wenzels, des 
Johann von Görlitz. Dabei wurde ausgemacht, daß Anton und 
Elisabeth das Recht haben sollten, das Land von Jobst von Mähren, 
der nach Ludwigs von Orleans Tod wieder in seine Rechte eingetreten 
war, einzulösen und von dem Lande die Huldigung zu verlangen. 
Nach dem Falle Antons bei Azincourt (1415) und dem Tode eines 
zweiten Gemahls (1425) führte Elisabeth die Regierung allein weiter, 
sah sich aber, trotzdem Kaiser Albrecht II. Luxemburg als alleinberech- 
tigter Erbe an seinen zukünftigen Eidam Wilhelm von Sachsen ver- 
pfändet hatte, durch Geldnot gezwungen, durch den Vertrag von Hesdin 
im Oktober 1441 das Herzogtum gegen eine Leibrente an Herzog 
Philipp von Burgund zu überlassen. Der Widerspruch Kaiser Fried- 
richs III. hatte bei der Schwäche des Reiches keine Wirkung. Da 
aber die luxemburgischen Stände zum Teil der sächsischen Herrschaft 
günstig waren, so entschloß man sich im herzoglichen Hause dazu, seine 
Ansprüche mit den Waffen geltend zu machen. Graf Ernst von Gleichen 
führte 1443 in Wilhelms Namen ein Heer nach Luxemburg; dieses 
lämpfte anfangs glücklich, mußte aber dann trotz tapfersten Wider- 
standes die Lützelburg den Burgundern überlassen. Nun forderte 
Wilhelm den Herzog Philipp zum Zweikampfe heraus; es wurde jedoch 
nichts daraus, und so schlossen die streitenden Teile am 29. Dezember 1443 
zu Hesperingen einen Frieden, der Luxemburg thatsächlich zu einer 
burgundischen Provinz machte. Auch hiergegen protestierte Kaiser 
Friedrich III. vergeblich; sortan war Luxemburg dem habsburgischen 
und auch dem wettinischen Hause verloren. Wilhelm erhielt wenigstens 
eine Abfindungssumme von 120 000 Dukaten. 
Die Aufgabe der luxemburger Ansprüche war bei der Lage des 
Landes sowohl für die Habsburger als die Wettiner kein besonderes 
Opfer. Dagegen bedeutete ein solches für Anna, Wilhelms Gemahlin, 
die Einwilligung in jene Abtretung ihres Wittums während des 
Bruderkrieges an die Vitztume. Wegen der diesen Gütern widerfahrenen 
Verwüstungen verschrieb ihr Wilhelm für den Fall seines kinderlosen 
Todes seine gesamten Länder als Ersatz, womit natürlich der recht- 
mäßige Erbe, sein Bruder Friedrich, sich nicht einverstanden erklären
	        
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