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berg, den Kurfürst Friedrich II. von Sachsen unterstützte; aber auch
Podiebrad fand Hilfe an Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg. Er
siel 1150 im Meißnischen ein, drang bis Altstadt-Dresden vor und
eroberte Gera. In Böhmen aber einigte man sich dahin, einen Land-
tag über die Regierungsfrage entscheiden zu lassen, und dieser ernannte
1451 Georg Podiebrad zum alleinigen Gubernator. Das Glück wollte
es, daß Kaiser Friedrich III., der zu Wiener Neustadt von dem auf-
rührerischen Sohne Ulrichs von Rosenberg bedrängt wurde, Podiebrad
zu Hilfe rief. Bei dieser Gelegenheit nahm dieser den damals zwölf-
jährigen König Ladislaus Posthumus mit von Wien nach Prag, nach-
dem dieser ihn im Mai 1453 auf weitere sechs Jahre als Gubernator
bestätigt, die prager Kompaktaten von 1433 beschworen und in die
Einsetzung von Podiebrads Freund, des utraquistischen Johannes
Rokycana zum Erzbischof von Prag gewilligt hatte. Podiebrads Stel-
lung in Böhmen ward durch diesen Erfolg außerordentlich gehoben und
gefestigt, aber auch dadurch, daß er in kluger Weise die konfessionellen
Gegensätze niederzuhalten wußte. Somit begegnete er den schon 1449
von Herzog Wilhelm unter Hinweis auf seine Verschwägerung mit
dem jungen Ladislaus erhobenen Ansprüchen auf eine Erbeinigung,
als sie 1453 wiederholt wurden und Wilhelm einen schiedsrichterlichen
Ausgleich vorschlug, ablehnend und erneute seine schon früher an-
gemeldeten Forderungen auf Herausgabe von sechzig eigentlich der
Krone Böhmen zugehörigen Städten und Orten in Meißen und Thü-
ringen; natürlich suchte er dabei die ältesten Besitztitel hervor; wir
wissen ja, wie vielfach verschlungen die Territorialverhältnisse zu den
Zeiten der salischen Kaiser und nachher unter den Luxemburgern ge-
wesen waren, von denen noch Sigismund allerlei Anrechte auf meiß-
nische Gebiete entdeckte. Durch die Vermittelung des Kaisers Fried-
rich III. kamen zwar zwei Zusammenkünfte im Laufe des Jahres 1454
zu Prag und Breslau zu stande, de:en Ergebnis aber nichts weiter
als ein Waffenstillstand bis zum Jahre 1455 war; da vereinigte man
sich zu Wiener Neustadt über ein Schiedsgericht. Aber der am
23. November 1457 eintretende Tod des Ladislaus Posthumus, der
nach der gewöhnlichen Überlieferung an der Beulenpest, nach einer
anderen an Gift starb, gereicht durch Georg Podiebrads ehrgeizige
Gattin, änderte die Sachlage durchaus. Damit trat natürlich die Erb-