Die gemeinsame Regierung Ernsts und
Albrechts bis zur Teilung
und den Anfall Chüringens.
Herzog Ernst war am 25. März 1441, Herzog Albrecht am
27. Juli 1443 auf dem Schloß zu Grimma geboren. Herzog Ernst erhielt
demgemäß als Alterer die Kurwürde. Im übrigen aber beschloß man,
das Erbe des Vaters gemeinsam zu verwalten. Man entsprach damit
einem Herzenswunsche des Verstorbenen, der bereits im Jahre 1447
die Bestimmung getroffen hatte, daß Ernst und Albrecht die Lande,
die er ihnen hinterlassen würde, ausgenommen das Herzogtum Sachsen,
nicht eher teilen sollten, als bis der jüngere von ihnen wenigstens
das zwanzigste Jahr erreicht haben würde. Dieser Termin war zwar
schon überschritten, als Friedrich der Sanftmütige starb, aber die Brüder
hielten doch noch fast zwei volle Jahrzehnte in ungetrübter Einigkeit
an seinen Bestimmungen fest. Ja, sie wohnten sogar in Dresden,
ihrem gewöhnlichen Sitze, in demselben Schlosse zusammen. In glück-
licher Weise ergänzten sich ihre Charaktereigenschaften. Ernst, der als
der ältere der goldenen Bulle gemäß die kurfürstliche Würde ererbte,
eine milde Natur, überlegend und erwägend, wie der Vater, war dem
Bruder an Bildung überlegen; man rühmte namentlich an ihm in
diesem Zeitalter des Wiedererwachens der klassischen Studien eine gute
Kenntnis der lateinischen Sprache. Dagegen glänzte Albrecht nach
außen hin durch ein ritterliches Auftreten, durch seinen Wagemut, der
sich schon früh auf der Turnierbahn gezeigt hatte. In seinem Auf-
treten bei seiner Entführung durch Kunz von Kauffungen trat sichtlich
eine entschlossene Selbständigkeit hervor, ebenso wie ein gutes Herz;
denn als der wackere Köhler eben „weidlich am Trillen“ war, habe
wie berichtet wird, das Jungherrlein für den Ritter ein gutes Wort
eingelegt. In Pirna erhielt Albrecht bei einem Turniere eine Ver-